Forderung von Astrid Mair

Tiroler Landesrätin: Fahrlässige Alpinisten sollen Rettungseinsätze zahlen

Die steigenden Zahlen von Rettungseinsätzen fordert und überfordert die Kapazitäten der Rettungskräfte. Die Tiroler Landesrätin Astrid Mair fordert nun gegenüber der Kronen Zeitung, die Kosten von Rettungseinsätzen aufgrund grob fahrlässigen Handelns auf die Alpinistinnen und Alpinisten umzulegen.

Bergrettung per Helikopter (Symbolbild)
© IMAGO / Eibner Europa

Mair: Vielzahl an Rettungseinsätzen durch fahrlässige Alpinisten

Wie die Kronenzeitung am 26.09.2023 auf krone.at berichtet, fordert die für die Themen Sicherheit, Zivil- und Katastrophenschutz zuständige Landesrätin Astrid Mair die Kosten für grob fahrlässig verursachte Rettungseinsätze auf die geretteten Alpinisten umzulegen.

Mair stoßen dabei vor allem die immer weiter zunehmenden Einsätze auf, bei denen Alpinisten durch grob fahrlässiges Verhalten in eine alpine Notlage geraten sind. Von den rund 3050 Einsätzen in diesem Jahr sei rund ein Viertel von Unverletzten ausgelöst worden.

Versicherungsschutz darf nicht zu Vollkaskomentalität im Bergsport führen

Bei einer alpinen Notlage übernehmen Versicherungen im Rahmen der Alpenvereinsmitgliedschaft oder einer Fördermitgliedschaft bei der Bergrettung die Kosten einer Rettung. Allerdings dürfe ein vorhandener Versicherungsschutz nicht die Risikofreude der Bergfreunde verstärken.

"Bereits rund ein Viertel der Gesamteinsätze der Bergrettung dreht sich um die Bergung von Unverletzten. Diese zunehmende Vollkaskomentalität im Bergsport verurteile ich auf das Schärfste", betont Mair.



Begrenzte Ressourcen bei der Bergrettung

"Dadurch stehen Einsatzkräfte für andere Notlagen nicht zur Verfügung, außerdem setzen sich die Bergretter bei solchen Einsätzen oft selbst einem Risiko aus", wird Mair zitiert. Sie sieht bei Bergsteigern im alpinen Gelände die Sorgfaltspflicht im Eigenschutz aber auch gegenüber den Einsatzkräften und fordert eine sorgfältige Tourenplanung sowie eine geeignete Ausrüstung. "Wer diese Faktoren ignoriert, muss sich der Konsequenzen bewusst sein und soll daher auch spürbar zur Kasse gebeten werden", fordert die Landesrätin.

15 Kommentare

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Berg

Ich bin 40 Jahre auf vielen Bergen unterwegs gewesen und nie in eine solche Situation gekommen mich abholen zu lassen. Die neue Bergsteigergeneration läuft einfach drauflos, ohne nur einmal das Hirn einzuschalten.

O.Schneider

Das ist ein ganz heißes Eisen und sollte wirklich gründlich überdacht werden. Die Frage wann von grober Fahrlässigkeit die Rede sein kann ist keineswegs einfach und objektiv zu beurteilen. Ein Ungeübter mag vielleicht naiv an eine Sache herangehen, wird aber sicherlich nicht mit dem Vorsatz aufbrechen um in Notlage zu kommen um am Ende noch rausgeflogen zu werden . Meistens kennen diese Personen nicht einmal die Notrufnummern. Ein erfahrener Alpinist der vielleicht in die Eiger Nordwand einsteigt ist sich der Möglichkeit des Scheiterns sehr bewusst . Ist er automatisch leichtsinnig unterwegs, wenn er um eine mögliche Rettung weiß? Und: wer beurteilt fahrlässiges Verhalten, die Versicherung? Eine Sachverständige ? Ein Richter ? Die Bergrettung ? Ist man dann schon fahrlässig unterwegs wenn man mit Trailrunningschuhen auf einem roten Bergweg läuft oder ohne Ausbildung und Bergführer seine ersten Gehversuche im Hochgebirge unternimmt ? Ich will damit keineswegs für einen Freifahrschein für unbedarftes unterwegs sein plädieren, eine Zweiklassengesellschaft in den Bergen braucht es aber nicht, die haben wir anderswo schon zu genüge.

Leonidas

Die Mehrzahl aller Fälle wird sicher von einer Versicherung (Alpenverein z.B.) gedeckt.
Wie will man sich aber das Geld von z.B. ausländischen Alpinisten, die ohne Versicherung unterwegs sind holen?

Jirgen

Hobbyalpinist
Gestern, 09:12 "Ich kann von einem 75 jährigen Bergwanderer nicht verlangen, dass er online seine aktuellen Wetterberichte abfragt."

@Hobbyalpinist: Natürlich kann man das verlangen, was spricht da dagegen? Als wären 75 Jährige aus der Welt gefallen. Ich kenn Ü75er, die erklären dir wie die online Welt funktioniert.

Parseierspitze dieses Jahr mit 74 Jährigem am Gipfel gefachsimpelt, der kannte quasi jede Wetter App.

Also ich finde es immer schwierig, pauschal Menschen zu beleidigen.

Wie kommt man zu solch krassen Aussagen? Mich betrifft es nicht, aber wäre ich Ü75 dann würde ich mich beleidigt bzw. diskriminiert fühlen.

Jirgen

Finde es völlig in Ordnung was die Tiroler Rätin da von sich gegeben hat. Wer sich nicht entsprechend vorbereitet und mit Vollkaskomentalität unsere alpine Bergwelt betritt, muss selbst dafür haften im Schadensfall, dafür bin ich auch. Wenn Instagram wichtiger ist als die eigene Schuhauswahl oder Ausrüstung dann muss der oder diejenige einfach heftig dafür zur Kasse gebeten werden, gerne Exempel statuieren. Sofern das durchgezogen wird, dürfte es dann auch deutlich ruhiger werden in vielen Alpenregionen.

Was dieses Jahr für depperte Fälle passiert sind bzgl. Missbrauch der Bergrettung, ein Wahnsinn sondergleichen. Wegen bissel Schnee wird Rettung gerufen, Kinder waren mit Turnschuhen ohne Profil dabei, oder die Dame die zwar bis zu einem Punkt kam aber dann nicht weiter und anstatt wieder umzukehren wurde Helikopter beauftragt. Alter Schwede das ist wirklich krank. Aber lasst diese Instagram Typen zahlen, wegen mir haben die in den Alpen eh nichts zu suchen. Aber man kann ihnen gut ausweichen, einfach dorthin wo es keine Hütten, Seilbahnen, Infrastruktur gibt, dort findet man auch niemals Instagrammler.

Amielc63

Natürlich ist die Bewertung fahrlässig , schwer von Fall zu Fall zu entscheiden, aber alleine das die "Bergsteiger" wissen das es sein kann das Sie den Einsatz bezahlen müssten, wird Sie dazu bringen sich besser zu informieren ect. . Allein das ist doch schon ein Anfang.

Sepp1

Hallo,

Da stellt sich dann für mich die Frage bezahlen alle weiteren Personen die fahrlässig handeln auch den Einsatz aus der eigenen Tasche? Z.B. alkoholisierte Lenker im Straßenverkehr? Autolenker welche mit erhöhter Geschwindigkeit unterwegs sind? Personen welche Drogen konsumieren? U.s.w. .........
Ist das nicht fahrlässig?

ml92

Und wer beurteilt jetzt, was "fahrlässig" ist und was nicht? Ich erinnere mich an einem Fall vor kurzem, bei dem ein Paar gerettet wurde, bei dem eine Person unter schlimmen, unvorhersehbaren Panikattacken litt. Zählt die dann auch unter "unverletzt"? Das war gleichzeitig auch ein Fall, bei dem sich die Betreffenden aus Angst vor den finanziellen Konsequenzen erst über die Kosten informiert haben, was nur belegt, was die Konsequenz einer solchen Regelung wäre: die Angst der Leute, dass ihr Fall als "fahrlässig" eingestuft wird (weil willkürlich beurteilt), könnte so groß werden, dass sie aus Angst vor finanziellem Ruin in gefährlichen Situationen verweilen, statt Hilfe zu holen.

Andreas

Es gibt sicherlich schwierige Grauzonen in der Frage der Verantwortung. Aber wenn Alpinisten, wie kürzlich geschehen, mit letzter Kraft auf den Gipfel der Wildspitze aufi müssen und sich dann vom Hubi abholen lassen, dann ist das Mass einfach voll. Da können die meisten sicherlich mitgehen.

Sabrina

Ich finde die Beurteilung auch schwierig. Aber trotzdem denke ich, dass es Faktoren gibt, die man als fahrlässig bezeichnen kann. Z.b. sollte es auf das eigene Risiko gehen, wenn man die vorgegebenen Wanderwege verlässt.

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