48-Jähriger fordert 1,3 Millionen Euro

Nach Sturz: Bergwanderer verklagt Hüttenwirt und DAV

Steuerberater aus Grafing verlangt nach Unfall Schmerzensgeld und Schadensersatz in Millionenhöhe.

Nach Sturz: Bergwanderer verklagt Hüttenwirt und DAV
© Imago / Imagebroker

Rückblende: Nach einer Tour auf die Benediktenwand, die der Grafinger im Oktober 2016 mit einem Freund unternommen hatte, übernachteten beide Männer auf der Tutzinger Hütte. Gegen Mitternacht musste der heute 48-Jährige auf die Toilette. Bei der Rückkehr verwechselte er eine speziell gekennzeichnete Fluchttür mit der Tür seines Zimmers - und stürzte in der Folge über drei Meter in die Tiefe. 

Bei dem Sturz brach sich der Wanderer mehrere Wirbel. Obwohl der Verunglückte umgehend in eine Unfallklinik nach Murnau geflogen und dort operiert wurde, konnte eine Querschnittslähmung nicht verhindert werden. 

Da bei dem Notausgang ein Geländer fehlte, machte der Grafinger den Alpenverein und den Hüttenwirt für den Sturz verantwortlich. Der Steuerberater, der seit dem Unfall seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, verklagte die Sektion Tutzing und den Hüttenpächter daher auf 280.000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz in Höhe von rund 1,3 Millionen Euro.

In erster Instanz wurde dem Familienvater im Juli 2019 vom Langericht München II 60 Prozent Schadenersatz zugesprochen; gleichwohl sahen die Richter auch eine Mitschuld bei dem Kläger, da dieser zum Zeitpunkt des Unfalls stark alkoholisiert gewesen sei und die Kennzeichnung der Fluchttür nicht beachtet habe. Da beide Seiten in Berufung gingen, wird der Fall jetzt in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht verhandelt. 

In der Neuauflage des Verfahrens stuften die Richter die Mitverantwortung für den Unfall seitens des Klägers nun wesentlich höher ein; sie liege bei 80 - 90 Prozent; der damalige Hüttenwirt könne lediglich für das fehlende Geländer verantwortlich gemacht werden. 

Das Oberlandesgericht hat einen Vergleich vorgeschlagen. Alpenverein und Hüttenwürt müssten demnach 15 Prozent der Klagesumme, also rund 200.000 Euro, tragen. Sollten sich beide Seiten nicht einigen können, würde im September der Senat urteilen.

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30 Kommentare

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Tobi

Ein Fluchtweg muss gesichert sein, mit einem Schritt im Dunkeln ins Verderben gerade noch in der wohnlichen Hütte - das kann nicht sein. Die Verantwortung liegt beim Eigentümer (DAV) und Betreiber (Hüttenwirt).
Dass auf Hütten gebechert wird und manchmal nicht zu wenig, abends nach den Touren, das sollte jeder Hüttenwirt und der DAV wissen.
Wäre der Herr nachts besoffen vom Berg gestürzt. Aber bei einer so gut ausgebaute Hütte wie die Tutzinger Hütte muss so ein Fluchtweg gesichert sein unverständlich dass der Mann überhaupt eine Schuld bekommt

Julimond

Eine Fluchttür führt ins Freie oder zu einem weiter gekennzeichneten Fluchtweg.

Wenn im unteren Teil der Hütte nachts ein Feuer ausgebrochen wäre, hätten alle Personen, die oben übernachtet haben, durch diese Fluchttüre ins Freie gelangen müssen ...... Nacht, Dunkel, durch Rauch keine oder sehr eingeschränkte Sicht, Panik etc. ..... was wäre passiert?

Wären mehrere oder gar alle Flüchtenden 3m tief gestürzt beim Versuch den Flammen zu entkommen?

- Wenn ja, liegt die alleinige Schuld beim Hüttenbetreiber
- Wenn nicht, liegt meines Erachtens eine erhebliche Teilschuld beim Geschädigten

n/a

Hmmm... schwierig... in der Wüste wäre der Herr sicherlich gegen den einzig weit und breit stehenden Baum gelaufen...

KravleNisse

Fehlende Geländer heißt fehlende Sicherheitsmaßnahme die auch ins Gebirgshütten, von DAV, zu erfüllen sind.
Ebenso gefährlich ist aber auch ein derartig besoffene Besucher, dass er sich offensichtlich nicht mehr sicher orientieren kann.

Wieso kann ein Querschnittgelähmte Bürokrat nicht weiterhin sein komfortable Arbeit nachgehen?
Ein bisschen Realitätsferne Stadtmenschverhalten zeigt sich schon in diese Geschichte...

Möge Er trotz allem weiter im Leben kommen

Marina

Ich frage mich gerade, warum ein Querschnittsgelähmter seinen Steuerberater Job nicht mehr ausüben kann...? Das ist doch weit hergeholt. Das ist das eine und das andere: wäre er nicht querschnittsgelähmt, sondern mit einem blauen Auge davon gekommen, wäre es ihm dieser Vorfall wahrscheinlich sogar peinlich.

kettcar

Auf so eine Idee kann auch nur ein Steuerberater aus dem Münchner Speckgürtel kommen.

Sam

Meiner Meinung nach trifft den Hüttenwirt die Schuld. Ein Kind könnte die Türen auch verwechseln. Genauso eine Person die schlaftrunken die Türen verwechselt und da runter stürzt. Der Alkohol spielt natürlich eine Rolle aber damit muss man rechnen wenn man solch eine Hütte betreibt. Wenn das fehlende Geländer keine Gefahr darstellt dann könnte man es auch weiterhin weglassen.

Walter

Wenn wanderer auf der alm hütte übernachtet muss er die verantwortung selber tragen überhaupt wenn man alkoholisiert ist und nicht der Hüttenwirt. SCHILD WAR DA ABER KEIN GELÄNDER DER WANDERER IST DAHER SELBER SCHULD ALKOHOL.... Ich gehe selbst viel am BERG.

Helge

Also, angesoffen irgendwo hinunterfallen kann man nicht einem anderen Umstand zuschieben.
Wenn dieser Wanderer ein Geländer braucht, dann darf er nicht in die Berge - dort gibt es normalerweise kein Geländer !!
Und wenn er nicht lesen kann, dann muß er erst recht zu Hause bleiben.
Also,- es ist eine Sauerei, eine Unverschämtheit, empörend und ungustiös, wenn dieser Mann sein Fehlverhalten einem Anderen in die Schuhe schieben will.
Er trage die Folgen für sein Verhalten selbst !!

MaLo

Es gibt klare Regeln für die Berge: jeder hat seine Verantwortung und jeder sollte auch die Schwächeren beachten und notfalls stärken, aber nicht mit Alkohol

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