Biwakieren oder Campieren auf Bergtour

Zelten am Berg: Was ist erlaubt?

Zelten am Berg: Nichts als illegale Romantik? Was ihr beim Thema Zelten und Biwakieren in den Bergen dürft und was ihr unbedingt beachten solltet, verraten wir euch hier. Wo sind die Grenzen zwischen Alpinem Biwak und Camping? Was gilt in den Bergen Deutschlands, Österreichs, Italiens und in der Schweiz?

Zelten am Berg: Illegale Romantik? Wir sagen euch, was wo erlaubt ist.
© picture alliance / Lorenzo Mattei

Zelten am Berg: Das solltet ihr beachten

Gibt es etwas schöneres als eine Nacht unter freiem Himmel? Schlafen im Tausend-Sterne-Hotel klingt nicht nur sehr romatisch, es ist auch ein echter Frische-Kick für Körper und Geist. Dass solche Unternehmungen allerdings der Natur im großen Maße schaden und für die Abenteuerlustigen mit satten Geldstrafen enden können, ist vielen nicht bewusst. 

Warum brauchen wir eigentlich so viele Regelungen und Verbote? Nun der Bergsport boomt wie nie zuvor. Der DAV zählt momentan ca. 1,4 Millionen Mitglieder, und wenn auch nur zehn Prozent dieser Leute anfangen würde, in den Bergen ohne Regelungen Camps aufzuschlagen, würde das der Natur in sehr großem Maße schaden. Grundsätzlich gilt, sich immer ausreichend vor einem geplanten Übernachten zu informieren. Was wo gilt, versuchen wir im Folgenden zu klären. 

<p>Wer sein Zelt in den Bergen aufschlagen möchte, sollte sich gut informieren, ob und unter welchen Bedingungen das gestattet ist.</p>

Wer sein Zelt in den Bergen aufschlagen möchte, sollte sich gut informieren, ob und unter welchen Bedingungen das gestattet ist.

© Dino Reichmuth/unsplash

Campieren oder Biwakieren?

Unter dem Begriff "Campieren" versteht man in diesem Zusammenhang das geplante Übernachten im Freien. Hierbei ist es zunächst irrelevant, ob es mit einem Zelt, Camper oder eine Übernachtung mit Schlafsack und Isomatte im Freien ist. Das sogenannte "Notbiwak" beschreibt der Name schon zum großen Teil selbst. Hierbei handelt es sich um das ungeplante Übernachten im alpinen Gelände. 

Das "ungeplant" spielt dabei die entscheidende Rolle, denn ein Biwak gilt nur dann als solches, wenn es durch äußere Einflüsse zu Stande kommt. Beispielsweise einen Umschwung des Wetters, eine Verletzung oder ähnliche unvorhersehbare Ereignisse. 

<p>Ob mit oder ohne Zelt macht beim Übernachten am Berg keinen Unterschied.</p>

Ob mit oder ohne Zelt macht beim Übernachten am Berg keinen Unterschied.

© Zach Betten/unsplash

Aber was davon darf ich nun und was nicht? Zunächst einmal ist das relativ simpel: Man darf sehr wenig.

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Das gilt in Deutschland

Das Bundesnaturschutzgesetz bzw. Bundeswaldgesetz und das Landesnaturschutzgesetz bzw. Landeswaldgesetz der einzelnen Bundesländer schreibt vor, dass das Übernachten im Freien mit Ausnahme von Notfällen verboten ist. Das Ganze wird im Fall eines Verstoßes als Ordnungswidrigkeit bestraft. Ausnahmen bilden in deutschen Mittelgebirgen und anderen Weitwandergebieten sogenannte "Trekking-Camps". 

Diese erlauben eine Übernachtung auf einer Art spärlichem Campingplatz. Ausgerüstet sind diese meist sehr einfach mit einer geraden Fläche, Wasser und einer Möglichkeit die Notdurft zu verrichten. Sie kosten in der Regel fünf bis zehn Euro pro Nacht und befinden sich nahe bekannter Weitwanderwege. 

<p>Notbiwaks sind fast überall erlaubt.</p>

Notbiwaks sind fast überall erlaubt.

© Felix M. Dorn/unsplash

In der Pfalz gibt es sie bereits seit über zehn Jahren, aber auch in der Eifel, in der Sächsischen Schweiz, im Hunsrück und im Spessart. Tendenz steigend. Im deutschen Teil der Alpen gilt die gleiche gesetzliche Grundlage wie im Rest Deutschlands. Ohne die Einwilligung der Grundbesitzer ist das Campieren verboten. Ein Notbiwak ist allerdings ohne Weiteres in einem Notfallszenario möglich. 

In der Regel handelt es sich bei Verstößen um eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einer Geldstrafe bestraft. In besonderen Fällen wie beispielsweise Naturschutzgebieten, speziellen Reservaten oder Nationalparks ist das Campieren sogar strengstens verboten und wird dementsprechend mit einem größeren Strafmaß behandelt.

<p>Feuer? Bitte unbedingt nur dort, wo Feuer erlaubt und Feuerstellen angelegt sind.</p>

Feuer? Bitte unbedingt nur dort, wo Feuer erlaubt und Feuerstellen angelegt sind.

© Peter Schulz/unspalsh

Das gilt in Österreich

In Österreich sind die Regelungen je nach Bundesland sehr unterschiedlich.

Burgenland: Grundsätzlich ist Übernachten in der freien Landschaft verboten. Ausnahme: Zeltlager von verschiedenen Organisatoren im Rahmen einer Veranstaltung/Jugendorganisation, Notbiwak.

Kärnten: Grundsätzlich ist Übernachten in der freien Landschaft verboten. Ausnahme: Alpines Biwakieren.

<p>In Österreich sind die Regelungen für Biwakieren und Zelten&nbsp;je nach Bundesland sehr unterschiedlich.</p>

In Österreich sind die Regelungen für Biwakieren und Zelten je nach Bundesland sehr unterschiedlich.

© Alex Kotomanov/unsplash

Niederösterreich: Grundsätzliches Verbot vom Auf- und Abstellen mobiler Heime. Ausnahme: Notbiwak.

Oberösterreich: Übernachten im alpinen Ödland ist oberhalb der Waldgrenze erlaubt (Oberösterreichisches Tourismusgesetz). Es gibt eine Freigabe für den Fußwanderverkehr: So lange die Gemeinverträglichkeit sichergestellt ist, ist das Campieren außerhalb von Weiden erlaubt. Notbiwak jederzeit möglich.

<p>Geplantes "Wild-Zelten" ist nur selten erlaubt.</p>

Geplantes "Wild-Zelten" ist nur selten erlaubt.

© Elijah Austin/unsplash

Salzburger Land: Das Übernachten außerhalb von Campingplätzen ist nicht grundsätzlich verboten. Gemeinden können es allerdings verbieten. Außerdem ist das Zelten im Hochgebirge nicht verboten, setzt aber den entsprechenden sensiblen Umgang mit der Natur voraus. Daher empfiehlt der ÖAV bei größeren Gruppen sich vor einem geplanten Übernachten mit der zuständigen Naturschutzabteilung in Verbindung zu setzen. Notbiwak jederzeit möglich.

Steiermark: Das Übernachten oberhalb der Baumgrenze außerhalb von landwirtschaftlich genutzten Gebieten ist für den Tourismusverkehr freigegeben. Für das Übernachten im Zelt, Camper und Wohnmobil außerhalb von Gehöften und Ortschaften für mehr als eine Nacht ist eine Genehmigung einzuholen. Notbiwak jederzeit möglich.

<p>Zelten am Berg: Lust oder Frust?</p>

Zelten am Berg: Lust oder Frust?

© S. Migaj/unsplash

Tirol: Grundsätzlich ist Übernachten in der freien Landschaft/ außerhalb von Campingplätzen verboten. Ausnahme: Alpines Biwakieren (oberhalb der Baumgrenze) während eines kurzen, durch den Anlass gebotenen Zeitraum. 

Vorarlberg: Den Bürgermeister:innen ist es möglich, das Campieren außerhalb genehmigter Plätze zu verbieten, im Falle einer Verletzung von Sicherheit und/oder Gesundheit der Landwirtschaft. Zusätzlich wird in geschützten Bereichen wie Natur- und Landschaftsschutzgebieten eine Bewilligung zur Übernachtung benötigt. Notbiwak jederzeit möglich

Zelten am Berg: Das gilt in Italien

In Italien sind die Regelungen den deutschen ähnlich. Das bedeutet, dass das Übernachten in der freien Landschaft grundsätzlich verboten ist. Einzelne Regionen regeln das Ganze etwas anders. Allgemein ist auch hier ein „Notbiwak“ bei gegebenen Anlässen jederzeit möglich. Grob kann man sich an der Faustregel orientieren: Je weniger touristisch desto weniger restriktiv. Dementsprechend selbstverständlich auch andersherum.

Viel besuchte Regionen wie Trentino-Südtirol oder Venetien sprechen ein grundsätzliches Verbot mit nur sehr wenigen Ausnahmen und Schlupflöchern aus, während es in der Lombardei oder Toskana keine offiziellen Regelungen zum Wildcampen gibt. Am besten sollte man sich im Vorhinein bei der entsprechenden Gemeinde informieren und eine geplante Übernachtung abklären beziehungsweise anmelden.

Der Schlafsack ist für die Übernachtung im Freien essentiell. Wir haben 10 leichte Daunenschafsäcke für euch getestet:

Zelten am Berg: Das gilt in Frankreich

Frankreich spricht ein allgemeines Verbot zum Wildcampen aus, das bedeutet ein Übernachten auf Parkplätzen und Privatgrundstücken etc. ist strafbar. In weniger touristischen Regionen wie beispielsweise im Norden und der Mitte Frankreichs gibt es häufig Regionen mit keiner eindeutigen Regelung. Hier gilt es, sich an die Stadtverwaltung zu wenden, von der man dann einen Platz zugewiesen bekommt.

Außerdem gibt es die Möglichkeit, in den öffentlichen Nationalparks zwischen 19.00 Uhr und 9.00 Uhr ein Biwak (ohne Zelt!) zu errichten und eine Nacht dort zu verbringen. Meist befinden sich an den Eingängen der entsprechenden Parks Listen und Pläne, auf denen die Regeln aufgeführt sind. Die Vogesen bieten mit ihren kostenlosen öffentlichen Hütten, genannt "Abris", sehr gute Möglichkeiten für Übernachtungen. Auf den Karten des Vogesenclubs (Club Vosgien) sind diese Hütten verzeichnet.

<p>Frankreich hat ein striktes Wildcamp-Verbot.</p>

Frankreich hat ein striktes Wildcamp-Verbot.

© picture alliance / Udo Herrmann

Zelten am Berg: Das gilt in der Schweiz

Auch in der Schweiz richten sich die Regelungen nach den jeweiligen Regionen/Kantonen. Allgemein gilt das sogenannte Jedermannsrecht, nachdem Wald und Weide für alle frei zugänglich sind. 

Das beinhaltet auch das Übernachten, solang keine Verbote durch Schutzgebiete oder ähnliches vorhanden sind. Außerdem können die Bürgermeister der jeweiligen Gemeinden Verbote und Einschränkungen geltend machen.

<p>Sonnaufgang unter freiem Himmel.</p>

Sonnaufgang unter freiem Himmel.

© picture alliance / Johannes Pfatschbacher

Unser Fazit

Wer sich nun denkt: Das sind ja ein Haufen Gesetze und Regelungen, nur weil man mal in der Natur schlafen möchte, der sollte bedenken, dass alle diese Regelungen und Verbote dazu dienen, die Natur und Tiere bestmöglich zu schonen und schützen. Denn der Mensch ist oft nur ein Besucher im Alpenraum und sollte sich dementsprechend verhalten. 

In diesem Sinne: Informiert euch ausreichend und seid umsichtig und verhaltet euch vernünftig. Dazu gehört z. B. auch, dass man nicht in größeren Gruppen zum "Wilden Zelten" geht, sondern bestenfalls in Kleingruppen.

<p>Als Besucher sollte man Rücksicht auf Natur und Tiere nehmen.</p>

Als Besucher sollte man Rücksicht auf Natur und Tiere nehmen.

© Samuele Errico Piccarini/unsplash

1 Kommentar

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Gustav

Auch hier ist die Schweiz mal wieder führend.