Übernachtung im Freien - Unterschiedliche Regelungen in den Alpenländern
Einfach losziehen und spontan irgendwo dein Zelt aufstellen? Vorsicht! Das kann dich eine Stange Geld kosten! In den einzelnen Alpenländern werden die Fragen rund ums Zelten, Campen und Biwakieren recht unterschiedlich behandelt.
Unser Fazit: Es gibt keine einheitlichen gesetzlichen Regelungen in Deutschland, Österreich, Italien und der Schweiz. Jedes Bundelsand, jede Region bzw. jeder Kanton legt eigene Gesetze fest.
Bergpanorama mit Biwakzelt am Abend, Mittelberg, Kleinwalsertal
| © picture alliance / imageBROKER | Robert SeitzEine Ahndung bei Nichtbeachtung der Regelungen erfolgt meist auch noch nach unterschiedlichen Gesetzgebungen (Straf-, Natur- oder Campingrecht). Sind Gemeinden Grundstückseigentümerin, gelten weitere Sonderregelungen, die die jeweilige Gemeinde selbst festlegen kann.
Unser Tipp: Wenn du weißt, wo du campen willst - egal, ob mit Zelt, Camper oder Wohnmobil -, informiere dich bei der jeweiligen Gemeindeverwaltung des entsprechenden Landes. Damit bist du auf der sicheren Seite.
Biwakieren vs. Camping & Zelten - Was ist was?
Als Wildcampen bezeichnet man das Campieren oder Zelten an nicht dafür ausgewiesenen Orten. Darunter fällt sowohl das Zelten in der freien Natur als auch das Übernachten im Auto oder Wohnmobil an öffentlichen Orten.
Unter einem Biwak versteht man laut Deutschem Alpenverein (DAV) die Übernachtung für eine Nacht ohne Zelt, unter freiem Himmel oder in einem Iglu. Ein geplantes Biwak wird in allen Alpenländern teilweise geduldet, außer es findet in einem Schutzgebiet statt (Naturschutzgebiete, Nationalparks, Naturparks oder Biosphärenreservate).
Aber Vorsicht: In vielen Regionen wird geplantes, also vorsätzliches Biwakieren per Gesetz dem (geplanten) Zelten bzw. Campen gleichgesetzt und auch ebenso geahndet. Ein Notbiwak, das einer Verletzung, einem Wettersturz oder ähnlicher „höherer Gewalt“ geschuldet ist, ist prinzipiell überall erlaubt.
Was du beim Biwakieren beachten solltest, erklären dir die Jungs von Ortovox im Video:
Wildcampen und Biwakieren in Deutschland
Unterschiedliche Gesetzte in den verschiedenen Bundesländern
Auf dem Parkplatz einer Raststätte oder einem staatlichen Parkplatz darfst du mit dem Camper oder Wohnmobil immer FÜR EINE NACHT stehen bleiben
Übernachtungen auf Privatgrund für eine Nacht möglich, solange es mit dem Besitzer abgeklärt ist
Das Campen in Wäldern ist im Bundeswaldgesetzt geregelt (Achtung: Auf die einzelnen Länderregelungen achten!)
Wildcampen in Naturschutzgebieten, Nationalparks und Landschaftsschutzgebieten ist strikt verboten - Verstöße werden mit hohen Bußgeldern geahndet
Im Video beantworten die DAV-Pressereferenten Conny Kress und Franz Güntner die wichtigsten Fragen rund um die Themen Bergsport, Hütten, Wege und Naturschutz:
+++ Weitere Informationen zu Übernachtungen im Freien in den Alpen findet ihr hier. +++
Wildcampen und Biwakieren in Österreich
Unterschiedliche Regelungen in den verschiedenen Bundesländern (Naturschutz- und Campinggesetzte der Länder beachten!)
Übernachten auf Waldflächen ist grundsätzlich verboten
Unterschiedliche Regelungen für alpine Bereiche oberhalb der Baumgrenze
Strenge Gesetze in Tirol, Niederösterreich, Kärnten und dem Burgenland
Offenere Regelungen in Oberösterreich, Salzburg, der Steiermark und Vorarlberg
Ungeplantes Notbiwak wird in ganz Österreich geduldet
Wildcampen und Biwakieren in der Schweiz
Unterschiedliche Regelungen in den Kantontn und Gemeinden
Wildcampen ist in der Schweiz nicht grundsätzlich verboten
Im Schweizerischen Nationalpark, eidgenössischen Jagdbanngebieten, Naturschutzgebieten und Wildruhezone ist Wildcampen verboten
Notbiwak ist überall erlaubt
Übernachtung auf Privatgrundstücken mit Erlaubnis des Grundstücksbesitzers erlaubt
Wildcampen und Biwakieren in Italien
Keine allgemeingültige Regelung zum Wildcampen
In vielen Fällen entscheiden die einzelnen Kommunen, ob und wo das Wildcampen gestattet ist
Campieren ist auf Privatgrund mit Erlaubnis des Besitzers gestattet.
Manche Gemeinden erlauben das Übernachten im Freien auf ihrem Gebiet, wenn vorher eine Genehmigung eingeholt wurde
Für Wildcamper mit Auto, Bus oder Wohnmobil gibt es in Italien ausgewiesene Plätze, auf denen man legal und kostenlos über Nacht stehen darf
Übernachtungen in Naturparks außerhalb der Schutzgebiete ist ebenfalls oft gestattet
Unser Tipp: Die Regularien zum Wildcampen in Italien sind noch weniger durchschauber als in den anderen Alpenländern. Erkundigt euch am besten vor einer Übernachtung bei der jeweiligen Gemeindeverwaltung was erlaubt ist.
Ihr seid noch auf der Suche nach einem Schlafsack? Wir haben 10 leichte Daunenschlafsäcke für euch getestet:
Produkttest 2020: Leichte Daunenschlafsäcke
Big Agnes Torchlight UL 30
© Birgit Gelder
Ausstattung
Aufbewahr- / Packsack
Weitere Details
RV: lang; Temperaturbereich Hersteller T com / T lim**: 3° / –3°; Zertifizierungen: bluesign, Downtek; * ohne Packsack ** nach ISO 23537-1 (früher EN 13537): T com: Standard-Frau (25 Jahre, 60 kg, 1,60 m) berechnet, die gerade noch nicht friert; T lim: Standard-Mann (25 Jahre, 70 kg, 1,73 m) berechnet, der gerade noch nicht friert
Das sagt der Hersteller
Der Torchlight UL 30 ist für Backpacker gemacht, die jedes Gramm zählen und dennoch nicht auf Komfort verzichten wollen. PFC-frei.
Testeindruck
Die 850 cuin sieht man dem Torchlight UL 30 nicht an, aber man spürt sie, wenn man drin liegt. Er wärmt schnell und zuverlässig und hält auch Temperaturen knapp über dem Gefrierpunkt locker aus. Sehr clever ist die Möglichkeit, den Umfang des Schlafsacks mit zwei seitlichen RVs deutlich zu erweitern. Ohne diese Erweiterung ist er im Schulterbereich aber recht eng.
Fazit
Wer einen hochqualitativen Schlafsack mit einem relativ weiten Einsatzspektrum für Hütte, Zelt und Biwak sucht, macht beim Torchlight UL 30 nichts falsch.
- Umfangerweiterung
- RV neigt zum Einklemmen
0 Kommentare
Kommentar schreiben