Biwakieren in Alpenländern: Regelungen, Gesetze & Tipps

Wildcampen, Zelten, Biwakieren - Wo gilt was?

Die Regelungen zum Biwakieren, Wildcampen & Zelten in Deutschland, Österreich, Italien & der Schweiz hier im Überblick.

Wildcampen, Zelten, Biwakieren - Wo gilt was?
© picture alliance / Winfried Rothermel

Übernachtung im Freien - Unterschiedliche Regelungen in den Alpenländern

Einfach losziehen und spontan irgendwo dein Zelt aufstellen? Vorsicht! Das kann dich eine Stange Geld kosten! In den einzelnen Alpenländern werden die Fragen rund ums Zelten, Campen und Biwakieren recht unterschiedlich behandelt.

Unser Fazit: Es gibt keine einheitlichen gesetzlichen Regelungen in Deutschland, Österreich, Italien und der Schweiz. Jedes Bundelsand, jede Region bzw. jeder Kanton legt eigene Gesetze fest. 

<p>Bergpanorama mit Biwakzelt am Abend, Mittelberg, Kleinwalsertal</p>

Bergpanorama mit Biwakzelt am Abend, Mittelberg, Kleinwalsertal

© picture alliance / imageBROKER | Robert Seitz

Eine Ahndung bei Nichtbeachtung der Regelungen erfolgt meist auch noch nach unterschiedlichen Gesetzgebungen (Straf-, Natur- oder Campingrecht). Sind Gemeinden Grundstückseigentümerin, gelten weitere Sonderregelungen, die die jeweilige Gemeinde selbst festlegen kann. 

Unser Tipp: Wenn du weißt, wo du campen willst - egal, ob mit Zelt, Camper oder Wohnmobil -, informiere dich bei der jeweiligen Gemeindeverwaltung des entsprechenden Landes. Damit bist du auf der sicheren Seite.

Biwakieren vs. Camping & Zelten - Was ist was?

Als Wildcampen bezeichnet man das Campieren oder Zelten an nicht dafür ausgewiesenen Orten. Darunter fällt sowohl das Zelten in der freien Natur als auch das Übernachten im Auto oder Wohnmobil an öffentlichen Orten. 

Unter einem Biwak versteht man laut Deutschem Alpenverein (DAV) die Übernachtung für eine Nacht ohne Zelt, unter freiem Himmel oder in einem Iglu. Ein geplantes Biwak wird in allen Alpenländern teilweise geduldet, außer es findet in einem Schutzgebiet statt (Naturschutzgebiete, Nationalparks, Naturparks oder Biosphärenreservate). 

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Aber Vorsicht: In vielen Regionen wird geplantes, also vorsätzliches Biwakieren per Gesetz dem (geplanten) Zelten bzw. Campen gleichgesetzt und auch ebenso geahndet. Ein Notbiwak, das einer Verletzung, einem Wettersturz oder ähnlicher „höherer Gewalt“ geschuldet ist, ist prinzipiell überall erlaubt.

Was du beim Biwakieren beachten solltest, erklären dir die Jungs von Ortovox im Video:

Wildcampen und Biwakieren in Deutschland

  • Unterschiedliche Gesetzte in den verschiedenen Bundesländern

  • Auf dem Parkplatz einer Raststätte oder einem staatlichen Parkplatz darfst du mit dem Camper oder Wohnmobil immer FÜR EINE NACHT stehen bleiben

  • Übernachtungen auf Privatgrund für eine Nacht möglich, solange es mit dem Besitzer abgeklärt ist

  • Das Campen in Wäldern ist im Bundeswaldgesetzt geregelt (Achtung: Auf die einzelnen Länderregelungen achten!)

  • Wildcampen in Naturschutzgebieten, Nationalparks und Landschaftsschutzgebieten ist strikt verboten - Verstöße werden mit hohen Bußgeldern geahndet

Im Video beantworten die DAV-Pressereferenten Conny Kress und Franz Güntner die wichtigsten Fragen rund um die Themen Bergsport, Hütten, Wege und Naturschutz:

Wildcampen und Biwakieren in Österreich

  • Unterschiedliche Regelungen in den verschiedenen Bundesländern (Naturschutz- und Campinggesetzte der Länder beachten!)

  • Übernachten auf Waldflächen ist grundsätzlich verboten

  • Unterschiedliche Regelungen für alpine Bereiche oberhalb der Baumgrenze

  • Strenge Gesetze in Tirol, Niederösterreich, Kärnten und dem Burgenland

  • Offenere Regelungen in Oberösterreich, Salzburg, der Steiermark und Vorarlberg

  • Ungeplantes Notbiwak wird in ganz Österreich geduldet

Wildcampen und Biwakieren in der Schweiz

  • Unterschiedliche Regelungen in den Kantontn und Gemeinden

  • Wildcampen ist in der Schweiz nicht grundsätzlich verboten

  • Im Schweizerischen Nationalpark, eidgenössischen Jagdbanngebieten, Naturschutzgebieten und Wildruhezone ist Wildcampen verboten

  • Notbiwak ist überall erlaubt

  • Übernachtung auf Privatgrundstücken mit Erlaubnis des Grundstücksbesitzers erlaubt

Wildcampen und Biwakieren in Italien

  • Keine allgemeingültige Regelung zum Wildcampen

  • In vielen Fällen entscheiden die einzelnen Kommunen, ob und wo das Wildcampen gestattet ist

  • Campieren ist auf Privatgrund mit Erlaubnis des Besitzers gestattet.

  • Manche Gemeinden erlauben das Übernachten im Freien auf ihrem Gebiet, wenn vorher eine Genehmigung eingeholt wurde

  • Für Wildcamper mit Auto, Bus oder Wohnmobil gibt es in Italien ausgewiesene Plätze, auf denen man legal und kostenlos über Nacht stehen darf

  • Übernachtungen in Naturparks außerhalb der Schutzgebiete ist ebenfalls oft gestattet

Unser Tipp: Die Regularien zum Wildcampen in Italien sind noch weniger durchschauber als in den anderen Alpenländern. Erkundigt euch am besten vor einer Übernachtung bei der jeweiligen Gemeindeverwaltung was erlaubt ist.

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