Veranstalter vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen

Freispruch im Zugspitzlauf-Prozess

Der Veranstalter des Zugspitzlaufes von 2008, Peter Krinninger, ist vom Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen worden. Das Gericht sah keine Anhaltspunkte dafür, dass der 54-Jährige den Tod von zwei Teilnehmern verursachte und sich neun Sportler bei dem Berglauf durch sein Verschulden verletzten.

Freispruch im Zugspitzlauf-Prozess
Freigesprochen: Peter Krinninger neben seinem Anwalt Stefan Beulke (li. / Foto: DPA).
Freigesprochen: Peter Krinninger neben seinem Anwalt Stefan Beulke (li. / Foto: DPA).

Richter Paul Pfluger begründete den Freispruch damit, dass Krinninger die Läufer zutreffend über das Wetter auf der Zugspitze und auch über die Schneefallgrenze bis 2400 Metern informiert habe.

„Die Verstorbenen und Verletzten haben sich eigenverantwortlich selbst gefährdet“, sagte der Richter. Einige der Verletzten hätten sich nicht an die Regeln des Veranstalters gehalten, andere seien trotz der eisigen Kälte aus sportlichem Ehrgeiz weitergelaufen.

Prozessbeobachter werteten den glatten Freispruch als schallende Ohrfeige für die Anklagebehörde. Staatsanwältin Kristina von Ehrenstein hatte in ihrem Plädoyer den schon im Strafbefehl erhobenen Vorwurf der fahrlässigen Tötung in zwei Fällen und der fahrlässigen Körperverletzung in neun Fällen aufrechterhalten. „Je größer die Gefahr, desto größer die Aufklärungspflicht“, hielt sie dem Veranstalter vor.

Auch die Höhe der Geldstrafe – 13 500 Euro, die sich aus 90 Tagessätzen zu je 150 Euro zusammensetzen – wiederholte sie vor Gericht. Nach dem Freispruch ließ von Ehrenstein offen, ob die Staatsanwaltschaft Berufung einlegen wird.

"Eigenverantwortlicher Selbstgefährdung"

Folgte der Argumentation der Verteidigung: Richter Paul Pfluger (Foto: DPA).
Folgte der Argumentation der Verteidigung: Richter Paul Pfluger (Foto: DPA).

Für Anwalt Stefan Beulke war Krinninger hingegen von Anfang an unschuldig. Die beiden ums Leben gekommenen Teilnehmer hätten in „eigenverantwortlicher Selbstgefährdung“ gehandelt, argumentierte der Verteidiger – eine Einschätzung, der sich das Gericht voll anschloss. Es sei nicht möglich gewesen, die Ausrüstung der etwa 750 Teilnehmer am Start zu kontrollieren. „Was nützen Bekleidungskontrollen, wenn die Läufer im Verlaufe des Rennens die Kleidung ablegen“, fragte der Anwalt.

Beulke verwies in seinem einstündigen Plädoyer zudem auf das Gutachten des medizinischen Sachverständigen, das Anhaltspunkte für Dopingmittel im Körper der ums Leben gekommenen Läufer gesehen hatte. Krinninger äußerte sich nach dem Freispruch erleichtert. „Allerdings habe ich immer gesagt, dass ich unschuldig bin“, sagte der 54- Jährige. Er wiederholte sein Bedauern über die Geschehnisse an jenem 13. Juli.

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