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Richtlinien für Winterbesteigungen

Ab wann wird eine Begehung als Winterbegehung gezählt und welche Richtlinien gibt es dafür? Hierbei muss man die Lage und Region des jeweiligen Berges in Betracht ziehen und dann wird dem kalendarischen Winter entsprechend entschieden. Es kommt auch auf Ehrlichkeit und Kommunikation an!

Nichts für Warmduscher: Eine Winterbesteigung. 
© Imago

Frage von M. Zolk, per Mail: Man hört immer wieder von Winterbegehungen. Ab wann kann man eine Begehung als Winterbegehung werten? Gibt es dafür Richtlinien?

Antwort von Olaf: Ja, dafür gibt es Richtlinien – den Kalender! Als eine Winterbesteigung gilt traditionell, was im kalendarischen Winter gemacht wird.

Das heißt zwischen dem 21. oder 22. Dezember und dem 20. oder 21. März (auf der Nordhalbkugel). Auf der Südhalbkugel dauert der Winter entsprechend vom 21./22. Juni bis 20./21. September.

Wie so oft kommt es hier auf eine ehrliche und offene Kommunikation an. Das gilt für den "einfachen" Bergsteiger, der vielleicht den Jubiläumsgrat im Winter macht, aber in gleicher Weise für den Profi, der die Eiger-Nordwand macht oder eben den Nanga Parbat.

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Mehr Fragen von Lesern und Usern sowie die Antworten von Olaf findet Ihr unter: alpin.de/olaf

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Olaf Perwitzschky ist ALPIN-Testredakteur und staatlich geprüfter Bergführer. Berge sind seine Leidenschaft - und Eure Fragen sind ihm Herausforderung! Jeden Monat beantwortet er Eure Anliegen im ALPIN-Heft unter der allseits bekannten Rubrik "Olaf klärt das schon!".

Text von Olaf Perwitzschky

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