Breite Ablehnung von Sanktionen bei hoher Lawinengefahr@(zwischenHeadlineTag)>
Das Österreichische Kuratorium für Alpine Sicherheit (ÖKAS) hat am 27. Februar 2026 eine ausführliche Stellungnahme zur Diskussion rund um mögliche Sanktionen bei Lawinenwarnstufe 4 veröffentlicht. Die Organisation betont, dass der alpine Raum naturgemäß nicht vollständig sicher sein könne. Präsident Peter Paal wird mit den Worten zitiert, "dass Menschen, die den ungesicherten alpinen Raum betreten, Wissen über die potenziellen Gefahren haben und damit eigenverantwortlich entscheiden können, welches Risiko für sie akzeptabel ist." Verbote seien in einer liberalen Gesellschaft "das allerletzte Mittel". Laut ÖKAS solle der Fokus auf Prävention, Ausbildung und einem verbesserten Informationsfluss liegen.
Der Österreichische Bergrettungsdienst (ÖBRD) unterstützt die präventive Arbeit der alpinen Vereine, äußert sich jedoch nicht zu rechtlichen Fragen. Präsident Stefan Hochstaffl erklärt, die Warnhinweise der Lawinenwarndienste seien "sehr gut und kompetent aufbereitet". Als parteilose Rettungsorganisation erhebe der ÖBRD keine Forderungen nach rechtlichen Änderungen.
Berg- und Skiführer üben Kritik, hinzu kommen juristische Bedenken @(zwischenHeadlineTag)>
Der Verband der Österreichischen Berg- und Skiführer zeigt sich überrascht über politische Überlegungen zu Sanktionen. Präsident Walter Zörer bezeichnet eine "Bestrafung" von Wintersportlern als "nicht zielführend". Die pauschale Verknüpfung von Maßnahmen mit einer regionalen Lawinenwarnstufe greife "zu kurz und entbehre einer fachlich fundierten Grundlage". Berg- und Skiführer würden durch Risikomanagement und Ausbildung wesentlich zur Sicherheit beitragen.
ÖKAS-Expertenmitglied und Alpinjurist Robert Wallner warnt vor einer sogenannten Anlassgesetzgebung. Betretungsverbote oder versicherungsrechtliche Folgen bei hoher Lawinenwarnstufe würden "zahlreiche juristische Fragen aufwerfen" und nicht zur Unfallvermeidung beitragen. Wallner betont: "Ich bin für Aufklärung und Eigenverantwortung und gegen staatliche Intervention und Bürokratie."

Alpenverein setzt auf Ausbildung und Sensibilisierung@(zwischenHeadlineTag)>
Auch der Österreichische Alpenverein (ÖAV) lehnt Verbote als Mittel zur Unfallprävention ab. Gerhard Mössmer erklärt, der ÖAV setze auf hochwertige Präventionsarbeit, Ausbildungskurse und Sensibilisierung für Naturgefahren. Die Fähigkeit, sich risikobewusst im alpinen Gelände zu bewegen, sei zentral für die Sicherheit.
Aktuelle Unfallzahlen verstärken die Forderung nach Risikobewusstsein@(zwischenHeadlineTag)>
Die jüngsten Unfallzahlen unterstreichen die Bedeutung der von ÖKAS und anderen Organisationen geforderten Eigenverantwortung. Laut einer aktuellen Auswertung der alpinen Unfalldatenbank, über die ALPIN berichtet, zählt Österreich bis 25. Februar bereits 26 Lawinentote, deutlich mehr als der Zehnjahresschnitt von 16 Opfern pro Winter. Besonders auffällig ist eine Häufung zwischen 15. und 24. Februar, in der 14 Menschen binnen zehn Tagen ums Leben kamen.
Das ÖKAS spricht in diesem Zusammenhang von einer typischen "Lawinenzeit", in der bestimmte Wetter- und Schneekonstellationen die Gefahr massiv erhöhen. Acht der Verunglückten trugen kein Lawinenverschüttetensuchgerät, was die Überlebenschancen erheblich reduziert. Die Zahlen zeigen, wie entscheidend konsequentes Risikomanagement, vollständige Notfallausrüstung und eine defensive Routenwahl im freien Gelände sind.


2 Kommentare
Kommentar schreibenBei einem Verhalten von Berggängern, sich in ein Terrain mit Lawinengefahr 3 - 4 zu begeben, dazu ohne LVS-Gerät, kommen der Logik nach solche Rufe nach Verboten auf. Ich bin trotzdem ebenfalls froh, daß man nach wie vor die Eigenverantwortung hervorhebt und nicht durch (auch folgende juristische) staatliche Eingriffe einschränkt. Auch wenn es Zeitgenossen gibt, die mit einem Hund durch eine Kuhherde mit Jungtieren wandern, ohne Plan im Januar auf den GG klettern, bei Lawinengefahr 4 in offenes Terrain gehen oder andere derart lebensverkürzende Maßnahmen in Erwägung ziehen, sollte man die zwar nach humanen Maßstäben zu retten versuchen (wenn man sie noch retten kann). Aber ein staatlicher Eingriff durch die Gesetzgebung und die anschließende komplizierte juristische Aufarbeitung müßte der Logik nach dazu führen, jeden Berg kritisch zu bewerten, ob man dort nicht zu Schaden kommen kann, mit der Folge eines Verbots. Eines von mehreren Beispielen war in den 30er Jahren, die Besteigungsversuche der Eiger-Nordwand durch Gesetzgebung zu verhindern.
Auf jeden Fall kann ich die logische Konsequenz des ÖAV und des ÖKAS nur gutheißen, Bruno
Wenn sich jemand unbedingt aus dem Leben schießen will, nur zu. Betretungsverbote, etc. lehne ich ab, da das ganz schnell ein Eigenleben entwickelt und irgendwann ein Bürokrat, der noch nie in den Bergen war, vorgibt was erlaubt sein soll und was nicht.
Ganz unabhängig von der aktuellen Diskussion wäre ich aber für eine mäßige Eigenbeteiligung, z.B. 500€, beim Einsatz der Bergrettung. Wer wirklich ein Problem hat, wird das gerne zahlen.