Vorwurf des fahrlässigen Verstoßes gegen die Trinkwasserverordnung nicht erhärtet

Verfahren gegen Hüttenwirt der Rappenseehütte eingestellt

Am Dienstag, 06. Juli hat das Amtsgericht Sonthofen das Verfahren gegen den Hüttenwirt der Rappenseehütte eingestellt. Ihm war in Folge einer Erkrankung von rund 200 Wanderern im August 2009 der Vorwurf des fahrlässigen Verstoßes gegen die Trinkwasserverordnung gemacht worden. Der 38-jährige Oberallgäuer hatte gegen den Erlass des Amtsgericht Sonthofen Einspruch eingelegt.

Verfahren gegen Hüttenwirt der Rappenseehütte eingestellt

Zwar stellte das Amtsgericht in der Verhandlung fest, dass der Hüttenwirt Wasser abgab, obwohl die UV-Entkeimungsanlage der Hütte nicht mehr zu hundert Prozent funktionierte. Allerdings stellte sich heraus, dass sämtliche Stuhlproben Ansteckungen mit Noro-Virus zeigten und das Trinkwasser, das den Anforderungen nicht vollständig entsprach, für die bedauerlichen Erkrankungen nicht verantwortlich war.

Das Gericht schätzte die Schuld des Hüttenwirtes als nicht hoch ein, im Einverständnis mit Staatsanwalt und Verteidigung wurde das Verfahren gegen eine Geldauflage zugunsten einer gemeinnützigen Organisation eingestellt.

Mitte August 2009 waren auf der Rappenseehütte über 200 Wanderer an Magen-Darm- Infektionen erkrankt. Zum Zeitpunkt der Infektion arbeitete die UV-Entkeimungsanlage der Hütte nicht korrekt; gleichzeitig hatten aber Wanderer den hoch ansteckenden Noro-Virus in die Hütte eingeschleppt und an andere Hüttengäste weitergegeben.

Maßnahmen

Unmittelbar nach den Erkrankungen im Sommer 2009 wurde auf der Hütte eine Leihanlage zur Entkeimung des Wassers eingebaut, seit Frühjahr 2010 hat die Hütte eine neue UV-Anlage.

In den kommenden Wochen werden zudem die Quellfassung der Hütte erneuert, neue Leitungen verlegt und die Filtration weiter verbessert. Dadurch wird die Anzahl der Trübstoffe im Wasser vermindert – so kann die UV-Anlage effektiv arbeiten.

Weitere Artikel zu diesenm Thema auf alpin.de: