Erfrorene Kerstin G. konnte zuletzt nur mehr kriechen@(zwischenHeadlineTag)>
Sie kroch zuletzt nur noch auf allen Vieren, er suchte Hilfe – zu spät: Die 33-jährige Frau und ihr heute 38 Jahre alter Freund waren im Januar 2025 auf den höchsten Berg Österreichs gestiegen. Die völlig entkräftete Frau starb in der Nacht bei eisigem Wind knapp unterhalb des 3798 Meter hohen Gipfels. Sie blieb dort allein zurück, während der Mann versuchte, Hilfe zu holen.
Der Richter begründete sein Urteil so: Der erfahrene Alpinist habe keine Rücksicht darauf genommen, dass seine Freundin zuvor keine so herausfordernden Bergtouren im Winter gemacht hatte. "Sie ist gegangen bis zu ihrem Tod", sagte der Richter. Zuletzt sei sie nur mehr auf allen Vieren gekrochen. Der Angeklagte habe seinerFreundin auch unpassende Ausrüstung zur Verfügung gestellt, sagte der Richter. Am Berg habe er nicht richtig reagiert, als das Wetter schlechter wurde und seine Freundin kaum mehr vorankam. Er habe die Tour nicht rechtzeitig abgebrochen.
Alpinist sieht sich als unschuldig@(zwischenHeadlineTag)>
Der Richter betonte aber auch die tragische Komponente dieses Falles, der von vielen internationalen Journalisten verfolgt wurde. "Kein Urteil der Welt bringt ihnen ihre Freundin zurück", sagte er. Zu Beginn des Prozesses hatte sich der Angeklagte mit einem emotionalen Statement an das Gericht gewandt. Er wolle sagen, "dass es mir unendlich leid tut, was passiert ist, und wie es passiert ist". Er bekannte sich aber nicht schuldig.
Der Mann betonte, dass seine Freundin ebenfalls begeisterte Bergsteigerin und sehr sportlich gewesen sei. "Wir haben die Tour immer gemeinsam geplant und die Entscheidungen gemeinsam getroffen", sagte der 38-Jährige. Aus Sicht des Richters lag jedoch ein großer Teil der Verantwortung bei dem deutlich erfahreneren Angeklagten. Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann vor, er habe seine Partnerin in der Nacht "schutzlos, entkräftet, unterkühlt und desorientiert" knapp unterhalb Gipfels zurückgelassen.
Alpin-Sachverständiger: Angeklakter "absolut inkompetent"@(zwischenHeadlineTag)>
Im Prozess sagte auch ein Alpin-Sachverständiger aus. Einerseits bewertete er den Angeklagten als äußerst leistungsstarken und erfahrenen Bergsteiger. Andererseits zählte er viele Fehler des Mannes auf, dessen Alpin-Kenntnisse aus der Praxis und aus Online-Videos stammen. "Nicht angemessen", "unverständlich", "absolut inkompetent" – so beschrieb der Experte die mangelhafte Kommunikation des Angeklagten mit Rettungskräften und dessen mangelnde Seiltechnik.
Ex-Freundin: Wurde auch am Großglockner allein gelassen@(zwischenHeadlineTag)>
Eine Ex-Freundin des Angeklagten sagte aus, dass er sie einmal auf einer anderen Route auf dem Großglockner alleingelassen habe, weil sie zu langsam vorangekommen sei und weil sich die beiden über die Route gestritten hätten. "Dann war er auf einmal weg", sagte sie. "Es war mitten in der Nacht, meine Stirnlampe ist ausgegangen, ich war am Ende meiner Kräfte", schilderte die Zeugin.
Der Richter sagte, der 38-jährige habe offenkundig enorme Schwierigkeiten, mit dem Unterschied zwischen seinen hohen Fähigkeiten und den Fähigkeiten anderer Menschen umzugehen. "Weitergehen um jeden Preis" – so umschrieb der Jurist die Einstellung des Angeklagten. Der Richter am Landesgericht Innsbruck verhängte eine fünfmonatige Bewährungsstrafe sowie eine Geldstrafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.



2 Kommentare
Kommentar schreibenDaß das Urteil mit dieser Begründung angefochten wurde (da nicht rechtskräftig), erscheint mir nur allzu logisch. Abgesehen von manch merkwürdigen Gebaren des Herrn ist jetzt nun der Fakt gegeben, daß ich mich z.B. in der Zukunft mit einer weniger bergerfahrenen Person nicht mehr in die Berge aufmache, da man mir bei eintretendem Unglück (jederzeit möglich) meine "Bergerfolge" gegenüber der anderen Person vorwerfen könnte. Ich bin nach wie vor der Ansicht, daß jeder Berggänger, egal allein oder in einer Gruppe, die Pflicht hat, sich der Gefahren bewußt zu machen und nicht blind jemandem hinterherzulaufen; selbst Bergführer verlangen von ihren Klienten eine eingehende Beschreibung ihrer Möglichkeiten. Also warum hat die Person so eine Tour mit dieser Ausrüstung überhaupt gemacht? In diesem Zusammenhang muß ich mir selbst vorwerfen, niemals die Ausrüstung des Tourenpartners kontrolliert zu haben. Oder welcher Berggänger schaut in den Rucksack des Bergpartners?
Was das Zurücklassen anbelangt, so bleiben auch Fragen - warum hat die verstorbene Person nicht angerufen? Warum schrieb sie ihrer Mutter vom Gelingen der Aktion? Weiterhin habe ich bereits in einem früheren Beitrag auf das Unglück Ende April 2018 hingewiesen, als 7 Skitourengänger auf der Haute Route ums Leben kamen. Nebenbei - der Bergführer versuchte damals (leider vergeblich) Hilfe zu holen und entfernte sich von der Gruppe. Klar, ein etwas anderer Fall, aber man könnte auch argumentieren, er hatte die Leute ihrem Schicksal überlassen.
Was die Aussage der Ex anbelangt, so konnte diese laut dem Artikel nicht einmal sagen, welche Route sie gingen, und mir erscheint, daß sie auch nicht sehr kompetent war (Stirnlampe ausgegangen!!!). Da wäre die Frage, was die Begleiterinnen getätigt hätten, wäre dem Mann etwas zugestoßen? Nein, keine Ironie angesichts des Unglücks, aber Eigenverantwortung abzugeben darf man sich nicht erlauben. Nein, das ist keine Schuldzuweisung an die verstorbene Person, aber an einige Gefahren hätte sie denken müssen und ggf. die Tour erst gar nicht mitmachen sollen.
Und das Urteil? 5 Monate auf Bewährung; wenn das Gericht auf diese Begründung besteht und sie als juristisch einwandfrei ansieht, erscheint mir die Bestrafung sehr gering (unterlassene Hilfeleistung, also ein aktives Handeln, das zum Tod führt). Aber vermutlich weiß das Gericht selbst, daß es sich auf dünnem Eis befindet. Nach Verstreichen dieser Zeit wird auf den Angeklagten wie als auf eine nicht verurteilte Person geblickt. Und dann heiter weiter?
Auf jeden Fall wird jetzt wie geschrieben das eintreten, wovor ich Bedenken habe (und vermutlich viele andere Berggänger) - mit einer etwas weniger erfahrenen Person Touren zu machen. Bruno
Wenn der Typ tatsächlich schon eine weitere Bergsteigerin
zurückgelassen hat, verstehe ich das milde Urteil nicht.
Der Großglockner ist kein 8000er.
Die feixenden Spezln (??) des Täters auf dem Foto oben sprechen
eine eindeutige Sprache. Widerlich.