Erfrierungen kein Unfall

Alpinist verliert am Matterhorn Finger und Zehen: Versicherung zahlt nicht

Beim Abstieg vom Matterhorn verlor ein Alpinist Finger und Zehen durch Erfrierungen. Seine Unfallversicherung verweigerte die Zahlung – und bekam Recht.

Alpinist verliert am Matterhorn Finger und Zehen: Versicherung zahlt nicht
© IMAGO / blickwinkel

Alpinist verliert am Matterhorn Finger und Zehen: Das sind die Hintergründe

Im Oktober 2021 beging der damals 38-Jährige mit seinem Seilpartner die Schmid-Route durch die Matterhorn-Nordwand. In den frühen Morgenstunden des Folgetags erreichte das Duo beim Abstieg über den Hörnligrat die Solvayhütte, eine kleine, unbewirtschaftete Notunterkunft auf 4003 Metern. Gegen sieben Uhr morgens trafen sie dort ein und legten sich für einige Stunden schlafen. 

Als die beiden Männer gegen Mittag wieder aufwachten, bemerkten sie starke Erfrierungen an Händen und Füßen. Diese erwiesen sich als so schwerwiegend, dass ein eigenständiger Abstieg nicht mehr möglich war. Deshalb wählten die Männer den Notruf, sie wurden per Heli ins Krankenhaus geflogen. Dem 38-Jährigen mussten dort alle Zehen des rechten Fußes, sowie Fingerglieder der linken und rechten Hand amputiert werden. 

Matterhorn: Unfallversicherung verweigert die Zahlung

Als der Mann die Kosten bei der Unfallversicherung einreicht, verweigert diese allerdings die Zahlung. Die Begründung: Es sei kein Unfall gewesen. Laut Definition müsse es sich laut Sozialversicherungsgesetz um eine "plötzliche, nicht beabsichtigte schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors (sic!) auf den menschlichen Körper, die eine Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit oder den Tod zur Folge hat" handeln. 

Dies sei am Hörnligrat nicht der Fall gewesen. Der Verletzte wollte die Weigerung nicht akzeptieren und zog durch mehrere Instanzen bis vor das Bundesgericht. Auch dort fiel das Urteil nun allerdings zugunsten der Basler Versicherung aus: Die vorherrschende Kälte sei erwartbar und zu dieser Jahreszeit keineswegs ungewöhnlich gewesen, so die Urteilsbegründung.

MeteoSwiss hatte eigens für die Verhandlung ein präzies Wetterprofil von Tag und Ort erstellt. Dieses schloss auch ein vom Betroffenen benanntes, angeblich plötzlich aufgezogenes Gewitter aus. Die Klage des Alpinisten wurde deshalb bereits in der Vorinstanz abgewiesen, er muss zudem weitere Gerichtskosten von 800 Franken tragen.

6 Kommentare

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So doof es für die Beteiligten auch gelaufen ist, ist das nach der versicherungsrechtlichen Definition KEIN Unfall. Ein Unfall ist Plötzlich, von außen, auf den Körper einwirkendes unfreiwilligen Ereignis. Kurz PAUKE. Das Plötzlich fehlt hier eben.
Hier muss man drauf achten, dass die Versicherung, die man hat, den sogenannten erweiterten Unfallbegriff und den Passus Erfrierungen beinhaltet. Es ist leicht hier zu sagen doofe Versicherung. Übrigens: ist bei der DAV Versicherung auch nicht abgedeckt. Der Gang zum Profi wäre hier der richtige Weg.

Peter W.

Freunde, was ist das für eine Schwachsinn an KOMMENTAREN? Sich Erfrierungen im Winter auf 4000hm zuzugziehen ist kein Unfall!
Man würde das ja auch nicht im Sommer mit einem Sonnenbrand so sehen ??????

BerglEr

Versicherungen und Krankenkassen sind einfach eine Schande!

Christina auf Facebook

Für was hat man dann solche Versicherungen!? Ich meine ,wenn jemand ohne Handschuhe und weitere wärmende Ausrüstung zu dieser Tour aufbrechen würde, könnte man dieses Argument verstehen, aber so … wie soll man sich noch absichern? Also prinzipiell darf faktisch eigentlich gar nichts passieren

Frank auf Facebook

Wenn man die Kommentare liest gewinnt man den Eindruck, dass weder der Artikel gelesen wurde, noch bekannt ist, wann es sich per Definition um einen Unfall handelt. So tragisch es für die Betroffenen ist - einen Unfall stellt es nicht dar.

triffteter

dumm gelaufen