Am 14. Oktober 2010 hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden, dass die Kompassfunktion, wie sie bisher im Mammut Pulse Barryvox LVS - Gerätes verwendet wurde, eine Verletzung des Deutschen Patents der Firma Ortovox darstellt. Das Urteil verlangte einen sofortigen Verkaufsstopp des Pulse Barryvox in Deutschland.
Zum Rechtsstreit kam es, weil Mammut irrtümlich von einer parallelen Entwicklung ausgegangen ist. Diese Annahme entsprach jedoch nicht dem Verlauf der Patentanmeldungen.
Mammut hat nun die Lizenz zur Nutzung des Ortovox Patents erworben. Das Pulse Barryvox darf damit in Deutschland ab sofort wieder verkauft werden.