Diskutieren Sie mit!

Tod in der Kraxe: Was meinen Sie?

Nach dem tragischen Unfall in den Gutensteiner Alpen mehren sich die Rufe nach konkreten Regeln für Eltern mit Kindern in den Bergen. OeAV und DAV halten davon wenig. Was meinen Sie? Diskutieren Sie mit!

Tod in der Kraxe: Was meinen Sie?

Es war ein Unfall, der für Entsetzen sorgte: Am 19. Oktober stürzte ein 36-jähriger Familienvater in Niederösterreich beim Abstieg von der Hohen Wand auf dem Springlessteig vor den Augen seiner Frau in den Tod. Und mit ihm sein dreijähriger Sohn, den er in einer Kraxe auf dem Rücken hatte. Der Mann hatte versucht, seinen fünfjährigen Sohn zu retten, der vor ihm unter einer Sicherung durchgerutscht und abgestürzt war. Der Fünfjährige überlebte und wurde schwer verletzt ins Krankenhaus geflogen.

Die Tragödie sorgte aber nicht nur für Trauer und Entsetzen. Sie löste auch heftige Diskussionen aus: Darüber, was mit Kindern in den Bergen geht - und was nicht. Über Verantwortung und Fahrlässigkeit. Auch ALPIN haben viele Zuschriften erreicht. "Verantwortungslos. Ein dreijähriges Kind hat beim Steigklettern auf dem Rücken eines Erwachsenen nichts zu suchen", schreibt eine aufgebrachte Leserin. "In höchstem Maße fahrlässig", findet ein anderer. Und immer wieder wird die Forderung an die Alpenvereine laut, nicht nur Empfehlungen herauszugeben, sondern konkrete Regelungen und Verbote. Mitdiskutieren können Sie auch in unserem Forum oder auf unserer facebook-Seite, wo wir die bisherigen Meinungen zusammengefasst haben. Von festen Vorgaben halten aber sowohl der Österreichische als auch der Deutsche Alpenverein wenig. "Jedes Kind ist anders und Eltern können wohl am besten einschätzen, was ihrem Sprössling zuzumuten ist und was nicht. So kann ein Sechsjähriger schon trittsicher unterwegs sein, wäh- rend ein Zehnjähriger noch unsicher ist und leicht stolpert", sagt Michael Larcher, Leiter der Bergsportabteilung im Österreichischen Alpenverein.

Hält nichts von generellen Regelungen: Tom Bucher vom DAV. Foto: privat.
Hält nichts von generellen Regelungen: Tom Bucher vom DAV. Foto: privat.

Ähnlich sieht es auch Thomas Bucher vom Deutschen Alpenverein: "Kinder sind unterschiedlich geschickt. Eine generelle Altersgrenze einzuführen, wäre der falsche Weg, weil es anders herum dann automatisch heißen würde, dass jedes Kind ab einem bestimmten Alter für einen Klettersteig geeignet ist." Wichtiger als objektive Kriterien einzuführen sei es, findet Bucher, die Kinder langsam und Schritt für Schritt an das Bergsteigen heranzuführen und nicht gleich mit dem Klettersteig loszulegen. Außerdem müssten die Eltern der Tour absolut gewachsen sein und sollten sie am besten bereits vorher einmal gegangen sein, um abschätzen zu können, ob sie für ihr Kind in Frage kommt oder nicht, und um die nötige Sicherheit gewährleisten zu können.

Möchte nicht aus der Ferne urteilen: Michael Larcher vom OeAV.
Möchte nicht aus der Ferne urteilen: Michael Larcher vom OeAV.

Ein Urteil zum Unfall am Springlessteig erlauben sich aber weder Larcher noch Bucher. "Generell ist es wohl eher vernünftig, mit einem Fünf- und einem Dreijährigen nicht unbedingt einen ausgesetzten Steig zu gehen. Aber wir kennen viele Dinge nicht, die eine Rolle gespielt haben", sagt Bucher. Freilich lässt sich also trefflich darüber streiten, ob man Kleinkinder in Klettersteige mitnehmen muss. Unterm Strich lassen sich tragische Unfälle am Berg aber nie ganz ausschließen. Der Springlessteig wird in den meisten Bergführern als familien- und sogar kinderfreundlich beschrieben. Und dass ein Vater die eigene Sicherheit und die des Kindes auf dem Rücken vergisst und reflexhaft versucht zu retten, was zu retten ist, wenn vor ihm sein fünfjähriger Sohn abrutscht, ist nachvollziehbar.

Deshalb fasst auch Michael Larcher vom OeAV zusammen:"Was auf der Hohen Wand passiert ist, lässt wohl niemanden kalt. Natürlich schürt diese Fassungslosigkeit in der Öffentlichkeit jetzt auch Spekulationen. Was wurde falsch gemacht, wer ist verantwortlich und warum musste so etwas passieren? Diesen Fall aus der Ferne zu beurteilen, steht aber niemandem zu." //

Mitdiskutieren können Sie auch in unserem Forum oder auf unserer facebook-Seite, wo wir die bisherigen Meinungen zusammengefasst haben: