Lawinenball muss Behauptungen widerrufen

Rechtsstreit zwischen ABS und Lawinenball ist entschieden

Skitourengehen, Freeriden, Freeskiing, Variantenfahren - die Möglichkeiten im Winter auch abseits der Piste Spaß zu haben, waren noch nie so vielfältig. Der Outdoor-Markt frohlockt und bietet für jeden Trend nicht nur das passende Outfit samt Ski, sondern auch immer mehr Innovationen bei der Lawinensicherheitsausrüstung. Das Segment scheint hart umkämpft: Ein Rechtsstreit zwischen zwei Herstellern wurde nun vom Landesgericht Innsbruck entschieden.

Rechtsstreit zwischen ABS und Lawinenball ist entschieden
System 1: Der ABS-Lawinenairbag (Foto: ABS).
System 1: Der ABS-Lawinenairbag (Foto: ABS).

Die Lawine ins Rollen brachte im Winter Februar 2009 eine Presseaussand der Mont Blanc Sports Group AG, Hersteller und Vertrieb des "Avalanche Ball", mit dem Titel „Lawinensicherheitsausrüstung – ABS-Airbag: Wurde bewusst jahrelang falsch informiert?“. Auch auf der Homepage des Herstellers wurden gegen den Mitbewerber, die ABS Peter Aschauer GmbH, schwere Vorwürfe erhoben. Von Test-Manipulationen und Fälschung von Unfallstatistiken war da die Rede.

Anschuldigungen, die Peter Aschauer nicht auf sich sitzen lassen wollte. Er zog vor Gericht. In einem ersten Urteil wurde die Mont Blanc Sports Group vom Landesgericht Innsbruck rechtskräftig schuldig gesprochen. Das Gericht verbot dem Lawinenball-Hersteller, Preise und Überlebensraten der beiden Produkte zu Werbezwecken gegenüberzustellen.

Etwas länger dauerte die gerichtliche Auseinandersetzung der beiden Firmen über die Behauptung der Mont Blanc Sports Group bezüglich Fälschung und Manipulation von Testergebnissen seitens des ABS-Herstellers. Wie eine Pressemitteilung von ABS verlautbarte, wurden alle Behauptungen der Mont Blanc Sports Group vom Landesgericht Innsbruck für nicht gerechtfertigt empfunden. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

Gegenstand der Verhandlungen waren unter anderem folgende drei Aussagen des Lawinenball-Herstellers:

System 2: Der Avalanche Ball (Foto: Avalanche Ball).
System 2: Der Avalanche Ball (Foto: Avalanche Ball).

1. "Es gibt gleich viele Ganzverschüttete ob mit oder ohne ABS-Airbag"

Hierzu stellte das Landesgericht Innsbruck fest, dass diese Behauptung auf keinerlei wissenschaftlicher Grundlage basiert. Vielmehr bescheinigte das Gericht der Peter Aschauer GmbH, die Wirkungsweise des ABS wissenschaftlich erbracht zu haben. Eine gegenteilige Aussage dürfe daher nicht getätigt werden.

2. "Offensichtlich wurde die Öffentlichkeit über die Wirkungsweise des ABS-Lawinenairbags jahrelang bewusst falsch informiert".

Die Aussage befand das Gericht für unwahr, denn die Werbeaussagen, auf die sich Lawinenball in seinen Anschuldigungen bezieht, sind von ABS durch wissenschaftliche Arbeiten bestätigt und klar belegt worden. Der Vorwurf, dass ABS mit falschen Informationen gearbeitet habe, kann somit nicht aufrecht erhalten werden.

3. "Der ABS-Hersteller manipuliert die ABS-Unfallstatistik."

Auch diese Behauptung seitens Mont Blanc Sports Group entspricht nicht den Tatsachen, so das Landesgericht Innsbruck. Laut des Lawinenball-Herstellers habe die Peter Aschauer GmbH die ABS-Statistiken des Instituts für Schnee- und Lawinenforschung SLF in der Schweiz zu beeinflussen versucht, in dem nur ausgewählte Lawinenunfälle und deren Beschreibungen an das Institut weitergegeben würden. Aufgrund von Zeugenaussagen und anderen Beweisen befand das Gericht, diese Behauptung als widerlegt.

Als Konsequenz hieraus untersagte das Landesgericht Innsbruck nun die Mont Blanc Sports Group, wahrheitswidrige, kreditschädigende und ehrenrührige Behauptungen gegenüber des ABS-Herstellers zu verbreiten. Ob die Mont Blanc Sports Group gegen das Urteil Widerspruch einlegen wird, steht noch nicht fest.