Gerichtliches Nachspiel nach Großeinsatz

Zürs: Anklage nach Lawinenunglück im Skigebiet

Nach einem Lawinenabgang in Zürs im Dezember 2022 müssen sich zwei Mitglieder der ehrenamtlichen Lawinenkommission vor Gericht verantworten: Eine Lawine hatte damals vier Menschen auf einer Skipiste verschüttet, einen davon schwer verletzt.

Suchaktion am Unglücksort. 
© picture alliance / ZEITUNGSFOTO.AT / APA

Missglückte Lawinensprengung als vermeintliche Unglücksursache

Nach einem Bericht der Salzburger Nachrichten wirft die Staatsanwaltschaft Feldkirch zwei Mitgliedern der Lawinenkommission fahrlässige Körperverletzung und Gefährdung der körperlichen Sicherheit vor. Die Alpinpolizei ermittelte nach dem Lawinenabgang, ob menschliche Fehler bei einer morgendlichen Lawinensprengung zu dem Unglück geführt hatten. Der Prozess gegen die zwei Angeklagten soll Ende Mai beginnen.

Am Nachmittag des 25. Dezembers 2022 hatte sich oberhalb des Trittkopfes eine Lawine gelöst und eine darunterliegende Piste verschüttet. Anfänglich war aufgrund eines Handyvideos nach zehn Personen gesucht worden. Das hatte einen Großeinsatz mit zeitweise bis zu 200 Retterinnen und Rettern ausgelöst. Ein teilverschütteter Mann konnte von den Rettungskräften aus der Lawine gerettet werden. Er war mit schweren Verletzungen ins Krankenhaus Innsbruck geflogen worden.

Lawinenabgänge nur selten vor Gericht

Die Verantwortung für die Sicherheit von Wintersportlerinnen und -sportlern auf Pisten liegt in Österreich grundsätzlich beim Liftbetreiber. Es können aber auch die Mitglieder einer Lawinenkommission zur Verantwortung gezogen werden, falls sie typische Lawinenmerkmale übersehen haben. Dies hatte sich z. B. im Jahr 2006 ereignet, als der Warther Bürgermeister und weitere Mitglieder der Lawinenkommission vor Gericht geladen wurden, nachdem ein Mann auf einem Wanderweg von einer Lawine erfasst worden war und verstarb. Damals wurden alle Angeklagten freigesprochen.

<p>Rettungskräfte im Einsatz</p>

Rettungskräfte im Einsatz

© IMAGO / Eibner Europa

Aber auch Skifahrer und Tourengeher können gerichtlich belangt werden, wenn diese fahrlässig eine Lawine auslösen. So wurde z. B. ein Skifahrer belangt, der in Zell am See eine Lawine ausgelöst hatte. Er war mit seinem 13-jährigen Sohn bei Lawinenwarnstufe vier im freien Gelände unterwegs, als er das Schneebrett auslöste. Vor Gericht war sich der Mann keiner Schuld bewusst.

0 Kommentare

Kommentar schreiben