Urteil zu Sturz am Eiger

Kein Geld für abgefrorene Zehen

Vor vier Jahren sind einem Kärntner Bergsteiger alle zehn Zehen in Folge eines Sturzes abgefroren. Nun hat der Oberste Gerichtshof (OGH) beschlossen, dass es dafür kein Geld von der Versicherung gibt.

Urteil zu Sturz am Eiger
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2013 war der 29-Jährige Kärntner mit einem Kletterkollegen am Eiger in der Schweiz unterwegs, als ihm bei einem Sturz ins Seil mehrere Stellen an der Hose rissen. Trotz des Malheurs gingen die beiden weiter bis zum Gipfel. Durch die Risse in der Hose war Feuchtigkeit bis in die Schuhe des Mannes eingetreten. Dadurch erlitt er an beiden Füßen so schwere Erfrierungen, dass ihm alle zehn Zehen amputiert werden mussten. 

Letztes Jahr wurden dem Bergsteiger noch 42.000 Euro vom Landesgericht Klagenfurt zugeprochen. Weit weniger, als die vom ihm geforderte Summe von über 150.000 Euro. Die Versicherung ging in Berufung. 

Das Oberlandesgericht Granz entschied daraufhin im Januar diesen Jahres, dass die Versicherung nicht zahlen muss. Der Sturz an der Eiger-Nordwand sei, entgegen der Meinung der Erstrichterin, kein Unfall im Sinne der Versicherungsbedingungen. 

Um von einem Unfall sprechen zu können, muss es eine unmittelbare Wirkung auf den Körper geben. Diese sei hier nicht gegeben, da Erfrierungen langsam und schrittweise eintreten und nicht unmittelbar. Das wollte der Kärnter nicht auf sich sitzen lassen. Der Prozess ging in die nächste Runde.

Der OGH hat nun ebenfalls beschlossen, dass es sich nicht um einen Unfall handelt. Die "Beschädigung von Ausrüstungsgegenständen - wie hier die Hose - ist durch den Unfallbegriff (...) nicht gedeckt", entschied der OGH. Der Mann hätte in seiner wesentlichen körperlichen Funktionalität so beeinträchtigt sein müssen, dass er dadurch in eine hilflose Lage geraten wäre, die dann mitursächlich für einen relevanten Gesundheitsschaden gewesen wäre. Das war wohl nicht der Fall. 

Der 29-Jährige Kärntner geht so nach einigem Hin- und Her und mehreren Jahren Prozess leer aus. 

In unserer Galerie steigt Ihr Schritt für Schritt durch die Eiger Nordwand:

5 Kommentare

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Kiefer

Die entstandenen Erfrierungen sind nicht unmittelbare, sondern mittelbare Folgen des Sturzes.
Die versicherungsrechtliche Definition eines Unfalls lautet: "Ein von außen eintretendes plötzliches Ereignis, das zu einem Körperschaden führt".
Das plötzliche Ereignis (Sturz) hat eben nicht zu den Erfrierungen geführt, sondern lediglich zu einem Sachschaden (Hose), der Handlungsspielraum offen ließ.
Dass es sich bei den Verletzungen nicht um direkte Unfallschäden handelt, hätte auch bereits die erste Instanz merken können.
Der Körperschaden ist erst nach der Fehlentscheidung aufgetreten, weiter zu gehen. In so einem Fall ist Eigenverantwortung gefragt. Umdrehen ist keine Schande!

Niki

in der Umgebung bei entsprechenden Temperaturen mit nassen Füßen weitergehen ist schon grenzwertig. Habe größtes Bedauern für dieses Schicksal. Verstehe auch den Drang nach oben der stärker sein kann als die Vernunft umzukehren oder sich retten zu lassen. Das kostet Überwindung, vor allem in einem Stadium wo einem ja noch nichts fehlt. Dass aber Andere (Versicherer/Versichertengemeinschaft) dafür zahlen müssen ist halt den Anderen auch schwer verständlich.

Hans Dampf

Peter Flux, nach dieser Aussage hoffe ich doch für dich das du nie umknickst. Denn es wäre ja mein Beitrag der für unfähiges Laufen ausgegeben wird! Das ist nunmal der soziale Gedanke einer Versicherung. Wer damit nicht zurecht kommt, sollte den Beitrag lieber auf ein Sparbuch einzahlen!

Aber in einem gebe ich Recht, wer verunfallt und weiter geht, der handelt vorsätzlich.

bagi

Ist sich retten lassen billiger?

Peter Flux

Ich habe auch eine Unfallversicherung und bin sehr froh, dass die Versicherung in diesem Fall nicht gezahlt hat. Es wäre möglicherweise auch MEIN Beitrag gewesen, der für solch einen Fall ausgegeben worden wäre.
Das Bergsteigen beinhaltet nun mal Risiken, die man mit keiner Versicherung abdecken kann, vor allem nicht, wenn wie in diesem Fall anscheinend Vorsatz (weitergehen anstatt sich retten zu lassen) dahinter steckt. Aber vom Schreibtisch aus solch einen Fall definitiv beurteilen zu können, fehlen mir die Fakten.
MfG Peter Flux