Wer ist verantwortlich?

Haftet der Fahrer eines Kleinbuses für seine Insassen?

Haftungsfragen sind oft sehr kompliziert. Olaf schafft Klarheit!

Haftet der Fahrer eines Kleinbuses für seine Insassen?
© picture-alliance.com

Frage von S. Stangl, Auerbach: Ich fahre öfters mit einem 9-Sitzer Leihbus die Hochtourengruppe unserer Sektion ins Gebirge. Da ich mir nie über Haftungsfragen Gedanken machte, verunsicherte mich nun eine Information eines Bekannten, nach der der Fahrer des Kleinbusses für die Insassen haften würde. Hast Du da eine klare Information, ob ich im Falle eines Unfalls mit einem ausgeliehenen Kleinbus mit eigener Schuld, Teilschuld oder auch schuldlos von geschädigten Personen zur Haftung gezogen werden kann? Ich bin kein Fachübungsleiter und auch kein Organisator dieser Sektionsfahrten.

Antwort von Olaf: Unsere Nachfrage bei der DEVK hat ergeben, dass grundsätzlich der Fahrer eines Pkw bei einem Unfall gegenüber seinen Insassen haftet, sofern sich der Unfall beim Betrieb des Fahrzeugs ereignet hat. Laut Pressesprecher ist es dabei egal, ob es sich um einen Smart oder einen Kleinbus handelt. Allerdings dürfen mit dem Führerschein der Klasse B/B1 im privaten Rahmen nur acht Personen transportiert werden – plus Fahrer. Der ADAC informiert: Sobald neun oder mehr Personen transportiert werden, braucht der Fahrer einen Personenbeförderungsschein. Das gilt im gewerblichen Bereich (als „entlohnter“ Fachübungsleiter) bereits ab der ersten Person.

Haben Sie auch eine Frage an Olaf? Dann nutzen Sie die unten stehende Kommentarfunktion!

Olaf Perwitzschky ist ALPIN-Testredakteur und staatlich geprüfter Bergführer. Berge sind seine Leidenschaft - und Ihre Fragen sind ihm Herausforderung! Jeden Monat beantwortet er Ihre Anliegen im ALPIN-Heft unter der allseits bekannten Rubrik "Olaf klärt das schon!".

Text von Olaf Perwitzschky

0 Kommentare

Kommentar schreiben