Pistensperrungen im Skigebiet Spitzingsee-Stümpfling-Sutten

Skitouren auf Pisten: DAV lehnt Sperrungen ab

In einer Pressemitteilung hat der Deutsche Alpenverein Stellung gegenüber den jüngsten Pistensperrungen für Tourengeher im Skigebiet Spitzingsee-Stümpfling-Sutten sowie der geplanten Sperrung im Skigebiet Brauneck bezogen. Der DAV lehnt diese Aktionen entschieden ab und plädiert für einen Dialog zwischen Skitourengehern, Alpinskifahrern und Pistenbetreibern. Lesen Sie hier die Pressemitteilung im Wortlaut.

Skitouren auf Pisten: DAV lehnt Sperrungen ab
© Picture Alliance

Die Seilbahnbetreiber der betroffenen Gebiete berufen sich auf ein vom Verband Deutscher Seilbahnen beauftragtes Gutachten, dass die Pisten als Sportstätten deklariert. Damit wären diese nicht mehr Teil der „freien Natur“, und das freie Betretungsrecht, das in der Bayerischen Verfassung und im Bayerischen Naturschutzgesetz verankert ist, würde nicht mehr gelten.

Das aktuelle Gutachten ist allerdings nur eine Rechtseinschätzung und stellt keinerlei Rechtsgrundlage dar. Gültig ist vielmehr weiterhin die Aussage des Bayerischen Innenministeriums, dass Pisten nicht als Sportstätten einzustufen sind und daher als „freie Natur“ von jedermann betreten werden dürfen. Sperrungen sind nur dann zulässig und aus Sicherheitsgründen sehr wichtig, wenn Skipisten präpariert oder vor Lawinen gesichert werden.

Hinweistafel aus Tirol
Hinweistafel aus Tirol

Der DAV kann die Bedenken der Pistenbetreiber zwar nachvollziehen. In Folge des „Skitourenbooms“ haben die Probleme im Pistenbereich stark zugenommen. Totalsperrungen sind jedoch deutlich überzogen, zumal, wenn sie im Alleingang und ohne jede Absprache ausgerufen werden.

Nur wenn sich alle Betroffenen an einen Tisch setzen, kann es tragfähige Konfliktlösungen geben. Dies war jedenfalls eine bewährte Vorgehensweise in der Vergangenheit. Bestes Beispiel ist der Jenner in Berchtesgaden:

DAV-Aktion "Skitouren auf Pisten"

DAV-Hinweisschild
DAV-Hinweisschild
© DAV

Im Rahmen der DAV-Aktion „Skitouren auf Pisten“ wurde detailliert festgelegt, wann welche Piste für Skitourengeher zur Verfügung steht und wann eine Sperrung gilt. Auch die Liftbetreiber am Kolben bei Oberammergau beweisen mit ihrer Aufstiegsspur im beschneiten Pistenbereich, dass es vernünftige Lösungen geben kann, mit denen alle Nutzergruppen gut leben können.

Der DAV appelliert an die betroffenen Seilbahnunternehmen, das Gespräch wieder aufzunehmen und die Politik der Totalsperrung auf Basis eines nicht rechtsverbindlichen Gutachtens aufzugeben. Das Ziel muss sein – so wie bisher –, ausgewogene und den örtlichen Gegebenheiten angepasste Lösungen zu finden und umzusetzen.

Der Deutsche Alpenverein bringt sich im Rahmen der Aktion "Skitouren auf Pisten" seit 2003 als Vermittler ein, um Konflikte zu lösen und Unfallgefahren vorzubeugen. Dazu hat der DAV zusammen mit dem Verband Deutscher Seilbahnen, dem Deutschen Skiverband, dem Bayerischen Innenministerium, dem Bayerischen Umweltministerium, der Bergwacht und dem Lawinenwarndienst die zehn "DAV-Regeln für Skitourengeher auf Skipisten" herausgegeben.

Zudem hat der DAV örtliche Gesprächsrunden initiiert, um maßgeschneiderte Lösungen herbeizuführen. Die entsprechenden Regelungen werden jährlich aktualisiert und vor Ort bekannt gegeben. Sowohl die allgemeinen DAV-Regeln als auch die örtlichen Regelungen der bayerischen Skigebiete können unter www.alpenverein.de nachgelesen werden. Dort gibt es auch weitere Informationen zum Thema "Skitouren auf Pisten".

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