Hans Kammerlander

Bewährungsstrafe nach tödlichem Unfall

Hans Kammerlander hat in einem Vergleichs-Urteil zwei Jahre bedingte Haft und ein Jahr Führerschein-Entzug für den von ihm verschuldeten Unfall auf der Uttenheimer Geraden erhalten. Zwar erwarten ihn dadurch keine unmittelbaren Folgen (Gefängnis oder Sozialdienst), aber sollte eine weitere Haftstrafe hinzukommen, müsste er diese direkt antreten. Kammerlander will selbst einen Teil des Schmerzensgeldes an die Angehörigen zahlen.

Nur noch Schrott: Der bei dem Unfall schwer beschädigte Mercedes von Hans Kammerlander.
© picture-alliance.com

Wie die Neue Südtiroler Tageszeitung in ihrer Onlineausgabe berichtete, hatten sich Staatsanwältin Daniela Pol und Anwalt Brugger auf eine Haftstrafe von zwei Jahren für Kammerlander geeinigt. Die Haftstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt, da Kammerlander nicht vorbestraft war und somit als unbescholten gilt. Richter Emilio Schönsberg hielt dieses Strafmaß für angemessen. Bereits vor dem Vergleich hatte die Familie Eppacher laut des Onlinemagazins Salto.bz eine Vorauszahlung des Schadensersatzes in Höhe von 500.000 Euro erhalten.

Nur noch Schrott: Der bei dem Unfall schwer beschädigte Mercedes von Hans Kammerlander.
Nur noch Schrott: Der bei dem Unfall schwer beschädigte Mercedes von Hans Kammerlander.
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Ein von der Staatsanwaltschaft ausgewertetes technisches Fachgutachten sowie Bluttests nach dem Unfall hätten eindeutig bewiesen, dass Kammerlander unter Alkoholeinfluss stand und den Unfall verursacht hatte. Der Verkehrsexperte Carlo Pietrini kam in seiner Untersuchung zu dem Schluß, dass der 56-Jährige am 26. November 2013 zwischen Uttenheim und Mühlen in Taufers mit seinem PKW auf die Gegenfahrbahn geraten war, wo er zunächst drei Autos streifte, bevor er mit dem Ford Fiesta von René Eppacher frontal kollidierte.

Muss nicht ins Gefängnis: Hans Kammerlander.
Muss nicht ins Gefängnis: Hans Kammerlander.
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Der 21-jährige Eppacher aus Rein in Taufers wurde dabei getötet und mehrere Personen verletzt. Bei Kammerlander, der nach dem Unfall aufgrund mehrere Verletzungen einige Tage im Krankenhaus verbringen musste, wurden 1,48 Promille Alkohol im Blut festgestellt.

Neben den zwei Jahren Bewährung muss Kammerlanden für ein Jahr seinen Führerschein abgeben. Ein vergleichsweises mildes Urteil, da die Höchststrafe hier bei zwei Jahren liegt.

Bei der Familie Eppacher löste der Abschluss des Verfahrens bittere Reaktionen aus, sie zeigten sich laut Medienberichten enttäuscht über das milde Urteil des Bozner Landesgerichtes. Man habe lange geschwiegen um den Tod des Sohnes im engsten Familienkreis zu verarbeiten, sagte Renés Mutter laut Salto.bz auf RAI Südtirol: "Dass wir das nun auch noch mitmachen müssen, ist reiner Hohn."

3 Kommentare

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teacher-1

Wer soll da Richter sein? Kammerlander hat einen schweren Fehler gemacht, indem er offensichtlich sehr viel Alkohol getrunken hat, ehe er losfuhr. Dennoch war es ein Unfall und kein Vorsatz, er wollte selbstverständlich keinen anderen Menschen gefährden bzw. gar töten und dasselbe hätte auch ohne Alkoholeinfluss geschehen können. Jeden Tag geraten Autofahrer durch Unachtsamkeit auf die Gegenfahrbahn und es kommt zu Frontalzusammenstößen mit tödlichen Folgen, ohne dass Alkohol im Spiel ist. Das Schwierigste ist sicherlich die Schuldfrage. Kammerlander hat diesen Unfall verursacht, er ist also am Tod des jungen Mannes schuld, aber er ist selbst auch Opfer, denn er muss nun mit dieser Schuld Zeit seines Lebens leben und das ist sehr schwer. Fehler von Menschen können sehr schlimme Folgen haben und ich bin sehr dankbar dafür, dass mir ein solcher Fehler bislang nicht unterlaufen ist. Ich bin mir aber dessen bewusst, dass es jedem passieren kann. Mein Horror ist immer, dass ein kleines Kind hinter meinem Fahrzeug ist, wenn ich gerade rückwärts fahre. Die Folgen wären nicht auszudenken. Es ist wirklich schlimm und der Verlust des jungen Mannes ist unwiederbringlich und für die betroffene Familie sehr schwer zu ertragen. Aber ich bedauere auch den Schuldigen - Herrn Kammerlander - der mit seiner Schuld irgendwie klarkommen und weiterleben muss. Das Ganze ist für alle Beteiligten eine Tragödie und ich finde, man sollte hier nicht zu schnell Urteile fällen.

schlingloff

man sollte nicht plätze nach lebenden personen bezeichnen

Bergfex

Vor Jahren unternahm ich mit dem Reiseveranstelter "Zeit Reisen" eine Begegnung mit Hans Kammerlander. Einen derartigen Fehltritt habe ich ihm nie zugetraut. Diese Tatsache beweist, dass der Alkohol viel zu fest in die "normale" Gesellschaft eingebunden ist und ein sofortiges Eigreifen erfordert.