So ist die Situation in den Wintersportgebieten

Corona: So sind die Regelungen in den Alpenländern

Die aktuellen Corona-Regelungen in Deutschland, Österreich, Italien, Schweiz und Frankreich

Die aktuellen Corona-Regeln für die Alpenländer auf einen Blick
© IMAGO / ActionPictures

Wie bereits letzten Winter müssen sich Wintersportler:innen auch in diesem Jahr auf zahlreiche Regeln und Infektionsschutzmaßnahmen einstellen. Wer geimpft oder genesen ist, kann den Wintersport in allen Alpenländern am entspanntesten genießen. Einschränkungen betreffen vor allem Personen ohne Impfschutz.

Deutschland: Flächendeckend 2G

In den deutschen Alpen gilt flächendeckend die 2G-Regel. Ungeimpfte haben somit keinen Zutritt zu Seilbahnen, Restaurants, Hotels und anderen Freizeiteinrichtungen. Minderjährige Schüler, die einer regelmäßigen Testung unterliegen können in Bayern den 2G-Nachweis durch Vorlage des Schülerausweises erbringen.

Der DAV hat für euch acht Appelle für Pistenskitouren zusammengestellt:

Österreich: 3G in Bergbahnen und Gastronomie

 In der Gastronomie und Beherbergungsbetrieben, in Seilbahnen und bei Veranstaltungen gilt die 3G-Regel (Geimpft, Getestet, Genesen). In Einzelhandel und Museen gilt nur noch eine FFP2-Maskenpflicht. Die Sperrstunde bleibt bei 24:00 Uhr und Nachtgastronomie bleibt geschlossen. Auch bei der Einreise gilt 3G.

Ab dem 5. März werden in Österreich weitgehend alle Maßnahmen zurückgefahren: Zutrittsregelungen, Personenobergrenzen, die Sperrstunde und die Schließung der Nachtgastronomie entfallen dann. Maskenpflicht herrscht dann nur noch im lebensnotwendigen Handel und öffenltichen Verkehrsmitteln.

Österreich gilt ab dem 03. März 2022 nicht mehr als Hochrisikogebiet. Bei der Rückkehr nach Deutschland entfallen damit die Quarantäne-Pflicht sowie die Pflicht zur digitalen Einreiseanmeldung. Die 3G-Regel bei der Rückreise nach Deutschland bleibt aktuell bestehen.

Schweiz: Keine Zugangsbeschränkungen und keine Maskenpflicht in Bergbahnen

Für die Skigebiete der Schweiz gibt es aktuell keine Zugangsbeschränkungen. Berg- und Seilbahnen, Läden, Restaurants, Hotels und öffentlich zugängliche Einrichtungen, sowie Veranstaltungen sind ohne Maske und Zertifikat zugänglich. Die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und die Isolation positiv getester Personen bleibt bestehen.

Vollständig Geimpfte und Genesene dürfen ohne zusätzlichen Corona-Test einreisen. Ungeimpfte ab 16 Jahren benötigen einen negativen Corona-Test (PCR-Test, max. 72 Std. alt, oder Antigen-Schnelltest, max. 24 Std. alt). Alle Flug- und Fernbusreisenden müssen sich vorab registrieren.

Menschen mit Wohnsitz in Bayern und Baden-Württemberg, die von dort einreisen, müssen kein Einreiseformular ausfüllen und keinen Test vorweisen. Diese Ausnahme gilt nicht für die Einreise mit dem Flugzeug oder Fernbus. 

Die Schweiz gilt ab dem 03. März 2022 nicht mehr als Hochrisikogebiet. Bei der Rückkehr nach Deutschland entfallen damit die Quarantäne-Pflicht sowie die Pflicht zur digitalen Einreiseanmeldung. Die 3G-Regel bei der Rückreise nach Deutschland bleibt aktuell bestehen.

Tagesausflüge in die Schweiz sind möglich. Ungeimpfte ab 16 Jahren benötigen für die Einreise einen negativen Corona-Test (PCR-Test, max. 72 Std. alt, oder Antigen-Schnelltest, max. 24 Std. alt). Wer mit dem Pkw anreist, benötigt keine Registrierung. Menschen mit Wohnsitz in Bayern und Baden-Württemberg müssen kein Einreiseformular ausfüllen und keinen Test vorweisen. Bei der Rückkehr nach Deutschland sind bei einem Aufenthalt von unter 24 Stunden weder die Digitale Einreiseanmeldung noch Quarantäne vorgeschrieben. Man muss allerdings einen aktuellen Corona-Test, eine Impfung oder eine Genesung nachweisen können.

Italien und Südtirol: 2G-Regel in Seilbahnen und Skiliften

In Italien gilt derzeit an Seilbahnen und Skiliften die 2G-Regel: Alle Personen ab 12 Jahren müssen eine Impfung oder Genesung in Form des digitalen Covid-Zertifikats der EU nachweisen. Auch in den Hütten gilt 2G. Achtung bei der Rückreise: Italien gilt seit 1. Januar 2022 als Hochrisikogebiet. 

Italien hat seine Einreisebestimmungen für Geimpfte und Genesene gelockert. Lediglich ungeimpfte Einreisende benötigen weiterhin einen negativen Antigen- oder PCR-Test, der nicht älter als 48 bzw. 72 Stunden ist; Ausnahme: Kinder unter 6 Jahren. Minderjährige ab 6 bis unter 18 Jahren benötigen einen negativen Test.

Italien gilt ab dem 03. März 2022 nicht mehr als Hochrisikogebiet. Bei der Rückkehr nach Deutschland entfallen damit die Quarantäne-Pflicht sowie die Pflicht zur digitalen Einreiseanmeldung. Die 3G-Regel bei der Rückreise nach Deutschland bleibt aktuell bestehen.

<p>Reisen nach Italien sind möglich</p>

Reisen nach Italien sind möglich

© IMAGO / Westend61

Frankreich: 3G und Maskenpflicht

Wintersportler müssen in Frankreich für den Zugang zu LIften und Bergbahnen eine Impfung, die Genesung oder einen negativen Test nachweisen. In Seilbahnen und Warteschlangen müssen von Personen ab 6 Jahren Masken getragen werden.

Frankreich hat die 2G-Regel in Hotels und in der Gastronomie verpflichtend eingeführt. In allen öffentlichen Bereich gilt die Maskenpflicht für Personen ab elf Jahren. Menschen ab einem Alter von 65 Jahren müssen darauf achten, dass sie ab Mitte Dezember nur noch als geimpft gelten, wenn sie eine dritte Impfung erhalten haben. Achtung bei der Rückreise: Frankreich gilt als Hochrisikogebiet. 

Für die Einreise ist für Geimpfte und Genesene kein Test notwendig. Ungeimpfte benötigen für die Einreise einen PCR- oder Antigentest (max. 24h alt). Seit 15. Februar gelten in Frankreich Personen über 18 Jahre nur dann als vollständig geimpft, wenn die letzte für die Grundimmunisierung erforderliche Impfung nicht länger als vier Monate zurückliegt oder sie über eine zusätzliche Booster-Impfung verfügen.

Ausnahmen gibt es für Jugendliche im Alter von 12 bis 15 Jahren. Bei ihnen gilt als Nachweis auch ein aktuelles, negatives Testergebnis. Kinder unter 12 Jahren sind von der Test- und Nachweispflicht generell ausgenommen.

Frankreich gilt ab dem 03. März 2022 nicht mehr als Hochrisikogebiet. Bei der Rückkehr nach Deutschland entfallen damit die Quarantäne-Pflicht sowie die Pflicht zur digitalen Einreiseanmeldung. Die 3G-Regel bei der Einreise bleibt aktuell bestehen.

Wichtiger Hinweis: Aufgrund der dynamischen Situation sind Informationen ohne Gewähr und können sich kurzfristig ändern. Aktuell geltende Vorschriften sollten unbedingt vor Grenzübertritt überprüft werden.

2 Kommentare

Kommentar schreiben
Daniel

Achtung: Bergbahnen haben Maskenpflicht in der Schweiz, da sie zum öffentlichen Verkehr gehören

Juliane

Für die Schweiz hat es sich schon geändert: Seit gestern braucht man für die Einreise einen negativen PCR Test, der nach 5 Tagen wiederholt werden muss.