Alpenvereinshütten starten in die Sommersaison

Bayern: Weitere Lockerungen auf DAV-Hütten

Für Tages- und Übernachtungsgäste gibt es einige wichtige Regeln zu beachten. Hier die wichtigsten Infos für euch.

Bayern: Weitere Lockerungen auf DAV-Hütten
© DAV / Jens Klatt

Dieser Artikel wurde am 19. Juni aktualisiert! 

+++ Neuregelung bei Übernachtungen. +++ Beherbergung größerer Gruppen wieder erlaubt. +++ Winterräume bleiben geschlossen. Kein wildes Biwakieren oder Campen. +++ Reservierung zwingend erforderlich. +++ Übernachtungsgäste müssen leichten Schlafsack (keinen Hüttenschlafsack!), Laken und Kissen mitbringen. +++ Besondere Regelungen auch für Tagesgäste. +++

Wie der Deutsche Alpenverein am 14. Mai auf seiner Webseite mitteilte, habe der DAV in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Staatsministerium ein entsprechendes Konzept für die Hüttensaison in Zeiten von Corona erstellt. Wie auch im Tal gelten strikte Zugangs-, Abstands- und Hygieneregeln.

Zeitplan der Hüttenöffnungen

Gemäß eines Beschlusses des Bayerischen Kabinetts dürfen Gastronomiebetriebe – und damit auch Hütten – wieder öffnen.

  • seit Montag, den 18. Mai haben die Außenbereiche der Hütten geöffnet.

  • seit Montag, den 25. Mai dürfen Gäste auch den Innenbereich nutzen.

  • seit Samstag, den 30. Mai sind Übernachtungen wieder erlaubt.

Ob und wann eine Hütte tatsächlich öffnet, hängt allerdings von weiteren Faktoren ab, zum Beispiel von der Größe des Außenbereichs, den zu erwartenden Wetterverhältnissen sowie der Möglichkeit, die von den Behörden geforderten Auflagen umzusetzen, so der Alpenverein.

Ganz unabhängig von der Corona-Pandemie haben zu dieser Jahreszeit nicht alle Hütten geöffnet. Der DAV empfiehlt daher, sich vor der Tour auf der Webseite der Hütte oder telefonisch über die Öffnungszeiten zu informieren. Kontaktinformationen liefert die DAV-Hüttensuche

Mit Umsicht und Ruhe

DAV-Vizepräsident Roland Stierle zeigt sich erfreut über die Wiedereröffnung der Hütten: "Wir sind glücklich, dass die Lockerungen für Gastronomie und Hotellerie auch im alpinen Bereich gelten, das ist ein wichtiges Signal!"

Dennoch warnt er vor einem Ansturm auf die Hütten: "Das wichtigste in der Krise ist immernoch die Rücksichtnahme auf die Gesundheit der Menschen."

Am besten, man plane auf der Wanderung den Hüttenbesuch nicht zwingend ein. "Wenn man zum Beispiel sieht, dass die Gäste bereits Schlange stehen oder keiner der gekennzeichneten Plätze mehr frei ist, kann man den Hüttenbesuch ja ein anderes Mal nachholen."

Stierle rät deshalb, genug Getränke und Proviant mitzunehmen, um sich auf der Tour selbst versorgen zu können. "Ist dann doch noch ein Platz auf der Berghütte frei, darf man es sich natürlich gemütlich machen."

Diese Regeln sind bei einem Hüttenbesuch zu beachten:

  • Grundsätzlich gelten die gleichen Vorgaben zum Händewaschen, Abstand und Kontaktbeschränkungen wie im Tal!

  • Die gekennzeichneten Laufwege und Sitzflächen sind für jeden Gast bindend. Dies gilt auch für die Anweisungen des Personals.

  • Das Hüttenpersonal nimmt die Kontaktdaten aller Gäste auf, damit die Infektionsketten im Notfall nachverfolgt werden können.

  • Der Mindestabstand beträgt 1,5 Meter – in allen Bereichen: am Tisch, beim Aufstehen und Hinsetzen, auf den Wegen, in den Sanitärräumen und auch im Wartebereich. Ausnahmen hiervon gelten für Personen, denen der Kontakt zueinander erlaubt ist.

  • Die Hütten dürfen nur in gesundem Zustand besucht werden. Bei Vorliegen von Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung jeglicher Schwere oder von Fieber ist eine Bewirtung leider nicht möglich.

  • Ein Mund-Nasen-Schutz ist Pflicht – und zwar sowohl im Innen- als auch im Außenbereich. Wie auch im Tal genügen ein Buff-Tuch oder Schal. Lediglich am Tisch ist diese Vorsichtsmaßnahme nicht notwendig.

  • Auf Wartezeiten einstellen: Viele Hütten müssen durch die Abstandsregelungen ihre Sitzkapazitäten stark reduzieren. Gerade bei beliebten Hütten kann es an schönen Wochenendtagen zu langen Wartezeiten kommen.

  • Wanderer sollten genug Proviant und Getränke mitnehmen, um zur Not auch ohne Hüttenbesuch auszukommen.

Hüttenübernachtungen und Reservierungen

Seit dem 30. Mai sind öffiziell auch wieder Hüttenübernachtungen möglich. Allerdings werden in dieser Sommersaison nicht alle vom DAV unterhaltenen Häuser auch Schlafplätze anbieten können, da sich nicht auf jeder Hütte die strengen Hygiene-Vorgaben auch umsetzen lassen.

<p>Muss von Übernachtungsgästen mitgebracht werden: Schlafsack (kein Hüttenschlafsack!), Kopfkissen und Bettlaken.</p>

Muss von Übernachtungsgästen mitgebracht werden: Schlafsack (kein Hüttenschlafsack!), Kopfkissen und Bettlaken.

© DAV / Hauke Bendt

Dies hat zur Folge, dass "voraussichtlich nicht alle Reservierungen, die bereits bestätigt wurden, eingehalten werden können." Wer vorhat, auf einer der rund 80 DAV-Hütten im bayerischen Alpenraum zu übernachten, sollte folgende Punkte beachten: 

  • Zimmer reservieren: Es gilt eine uneingeschränkte Reservierungspflicht! Ohne vorherige Anmeldung gibt es keinen Schlafplatz.

  • Reservierung bestätigen lassen: die Übernachtungskapazitäten auf den Hütten sind deutlich eingeschränkt. Es kann sein, dass auch Reservierungen, die vor einiger Zeit von der Hütte bestätigt wurden, so nicht mehr aufrecht erhalten werden können.

  • Rucksack packen: Neben einem Mund-Nasen-Schutz werden die Gäste je nach Hütte auch einen eigenen wärmenden Schlafsack (keinen Hüttenschlafsack) sowie ein eigenes Kissen und ein eigenes Laken mitnehmen müssen. Details dazu sind vorab mit den Hüttenwirtsleuten abzustimmen. 

  • Abläufe beachten: Jede alpine Unterkunft hat andere bauliche Voraussetzungen und muss die Vorgaben der Behörden anders umsetzen. Allen gemein ist: Gäste werden an der Hütte in Empfang genommen und dort über die Laufwege, Zeitpläne und Vorsichtsmaßnahmen aufgeklärt.

  • Abstand halten: Auf allen Hütten in Bayern dürfen bis zu zehn Personen aus unterschiedlichen Hausständen - ohne Mindestabstand - in einem Schlaflager oder Zimmer übernachten und gemeinsam die sanitären Einrichtungen nutzen.

NEU: Zehn Personen pro Raum

Nach einem Beschluss des Bayerischen Kabinetts dürfen seit dem 17. Juni bis zu zehn Personen aus unterschiedlichen Hausständen - ohne Mindestabstand - in einem Schlaflager oder Zimmer übernachten und gemeinsam die sanitären Einrichtungen nutzen. 

Auch Tagesgäste profitieren von dieser Regelung: Nun können auch größere Gruppen wieder gemeinsam an einem Tisch sitzen – und zwar ebenfalls ohne Mindestabstand.

Es gilt allerdings zu beachten, dass die Zusammensetzung der Gruppe darf nicht wahllos erfolgen darf: Die Gruppe muss zusammen reserviert haben oder gemeinsam eine Tour unternehmen, zum Beispiel im Rahmen einer Sektionsveranstaltung.

DAV-Präsident Josef Klenner begrüßt die Lockerung: "Dieser Schritt in Richtung einer neuen Normalität ist wirklich wichtig. Jetzt können viele Hütten wieder öffnen und ihre Funktion als Schutzhütten erfüllen. Wir sind uns der großen Verantwortung für einen sicheren und gesunden Bergsport bewusst. Deshalb stehen der Bundesverband, die Sektionen und die Hüttenwirte im ständigen Austausch darüber, wie wir die behördlichen Vorgaben auf den Alpenvereinshütten bestmöglich umsetzen können." 

Von der Neuregelung profitieren insbesondere kleine Hütten in höheren Lagen, die meist nur über größere Matrazenlager verfügen.

Auf Selbstversorgung in diesem Jahr möglichst verzichten!

"Alpenvereinsmitglieder dürfen sich auf unseren Hütten selbst versorgen, daran ändert sich auch in Coronazeiten nichts", so Roland Stierle. Der Vizepräsident des Alpenvereins appeliert deshalb an alle Mitglieder, "in diesem Jahr möglichst auf die Selbstversorgung zu verzichten und stattdessen die Speisen und Getränke auf der Hütte zu bestellen". Auf diese Weise unterstütze man die Hüttenwirte in dieser schwierigen Zeit am besten, ist Stierle überzeugt.

Winterräume geschlossen

Winterräume stehen derzeit nicht für Übernachtungen zur Verfügung: Alle Schlafplätze müssen reserviert werden, die gesetzlichen Vorschriften bei Lagern und Zimmern gelten auch für Winterräume. Da man diese allerdings nicht reservieren kann, ist eine Übernachtung dort derzeit nicht möglich.

Biwakschachteln sind kein Ersatz für geschlossene Hütten

Biwakschachteln sind für Notfälle gedacht. Touren sollten immer so geplant werden, dass eine Übernachtung in Biwakschachteln nicht nötig ist.

Regelungen zum Übernachten im Freien

Generell ist in den Bayerischen Alpen ist es nicht erlaubt, geplant im Freien zu übernachten. Beim näheren Hinschauen ist es allerdings etwas komplizierter, denn man muss zwischen campen und biwakieren unterscheiden. Die ausführlichen Regeln für die bayerischen Alpen und die angrenzenden Regionen findet ihr hier. Alle Regeln laufen auf ein ähnliches Grundprinzip hinaus: Übernachten im Freien ist in einer alpinistisch bedingten Zwangslage erlaubt und wird deshalb oft als "Notbiwak" bezeichnet. Ansonsten ist es nur in Ausnahmefällen gestattet, die von Region zu Region unterschiedlich geregelt sind. Auch die Corona-bedingt eingeschränkten Übernachtungskapazitäten auf Alpenvereinshütten berechtigen nicht dazu, rund um die Hütten zu biwakieren, zu zelten oder zu campen.

4 Kommentare

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Helmut

Ich werde jede Chance auf einen Hüttenbesuch nutzen, denn das ist Lebensfreude und ich möchte, dass die Hütten auch in den nächsten Jahren noch bewirtschaftet werden. Und das Risiko scheint mir vertretbar, kalkulierbar, solange nicht zu viele Leute dort sind, die nicht realisieren wie infektiös und tödlich Corona sein kann.

Corina König

Ich akzeptiere die erforderlichen Einschränkungen und weiß 100% ig, dass ich deswegen NICHT die AV Hütten in diesem oder nächsten Jahr besuchen werde. Zumindest bis es Medikamente und Impfungen gibt. Derweil kann ich im Tal übernachten und auf Höhenwege verzichten. Die Bretter zwischen den Betten sind ein Witz, die Aerosole sind trotzdem alle da.

rex kramer

@Klaus. Brav, brav, aber was soll sich denn an der "aktuellen Situation" noch ändern?
Und wie kommen Sie denn darauf dass "die Einschränkungen" auch "notwendig" seien?

"R" muss wohl erst in den ... ähm ... negativen Bereich fallen und den Menschen von den Politikern gesagt werden, dass für die Allgemeinheit keine erhöhte Gefahr mehr bestehe. Aber selbst dann ist ja vielleicht das "allgemeine Lebensrisiko" angesichts der verbeiteten Ängste und Vollkaskomentalität der Menschen nicht mehr tolerierbar. Und wozu auch Freiheiten, wenn man sich derer nicht bewußt ist, diese nicht zu würdigen und mit ihnen gar nichts mehr anzufangen weiss. Am Ende bedeutet Freiheit ja so etwas wie Risiko und Eigenverantwortung. Dann doch lieber ein betreutes Leben im trügerischen Gefühl absoluter Sicherheit.

Also wenn man mal bedenkt, welche meldpflichtigen Krankheiten in welcher Anzahl in Deutschland so im Laufe eines Jahres auftreten (siehe Infektionsepidemiologisches Jahrbuch meldepflichtiger Krankheiten/ RKI), dann sollte man sich als um seine Gesundheit besorgter Bürger besser gar nicht mehr vor die Haustüre wagen. Selbst der Gang an den selecta-Automaten kann ja tödlich enden...

Aber ist dieses Leben als ängstlicher Untertan eigentlich noch menschenwürdig, ist es überhaupt menschlich? Keine Ahnung, aber so lange sich die Menschen zu Hause verkriechen, ist auf der Hütte und am Berg mehr Platz für mich. Freiheit dem, der sie sich verdient...

Klaus Weigel

Ich akzeptiere die notwendigen Einschränkungen und weiß noch nicht, ob ich in diesem Jahr AV-Hütten besuchen werde. Vielleicht ändert sich die aktuelle Situation ja noch.