Mutter und Tochter verstorben

Lawinenunglück: Anklage gegen Skifahrer erhoben

Die Staatsanwaltschaft Bozen erhebt Anklage gegen sechs Überlebende des Lawinendramas vom Januar 2018.

Lawinenunglück: Anklage gegen Skifahrer erhoben
© Imago / Roland Mühlanger

Rückblende: Eine neunköpfige Gruppe, darunter zwei Kinder, war am 03. Januar 2018 im Skigebiet Haideralm - bei Lawinenwarnstufe 3 und einer Unwetterwarnung - von der Piste in offenes Gelände gewechselt. 

Auf rund 2600 Meter Höhe musste ein steiles Teilstück bewältigt werden. Nachdem der letzte Fahrer die Stelle passiert hatte, löste sich ein rund 150 Meter breites Schneebrett. Sechs Gruppenmitgliedern gelang es, sich in einem nahen Waldstück vor den Schneemassen in Sicherheit zu bringen, drei Personen wurden jedoch verschüttet.

Während einer der Verschütteten lebend geborgen werden konnte, kam für eine 45-jährige Ludwigsburgerin und ihre 11 Jahre alte Tochter jede Hilfe zu spät. 

Die Staatsanwaltschaft Bozen hat nun Anklage gegen sechs Personen wegen fahrlässiger Tötung und das Auslösen einer Lawine - in Italien ein Straftatbestand - erhoben. Zu den Beschuldigten zählt auch der Vater des tödlich verunglückten Mädchens. 

Ein Termin für den Prozess wurde noch nicht angesetzt.

8 Kommentare

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Sanna Havanna auf Facebook

wow.was für eine Gesellschaft sind wir nur. Vielleicht hat die Gruppe tatsächlich unklug gehandelt, aber einen Familienvater vor Gericht zu stellen, um seine Schuld am Tod dieser Frau und seiner Tochter festzustellen....das finde ich persönlich einfach nur abstossend. Als ob er nicht genug darunter leiden würde.

Heisltschick!

Fraglos besteht der Verdacht, dass hier möglicherweise schuldhaft (fahrlässig) eine Gefahr geschaffen wurde, die sich realisiert hat und zum Tod zweier Menschen geführt hat.

In der Dezember-Ausgabe von Bergeerleben (Mitgliedermagazin des AVS) ist eine lesenswerte Abhandlung über die entsprechende Rechtslage in Italien. Aber auch in Deutschland könnte der Tatbestand der fahrlässigen Tötung erfüllt sein.

Nun ist es am Gericht festzustellen, ob aus dem hinreichenden Tatverdacht eine richterliche Überzeugung von der Schuld wird.

Umstände wie etwaiges Mitverschulden der Opfer oder der Verlust eigener Angehöriger sind in erster Linie Strafzumessungskriterien...

Stefan Frühhaber auf Facebook

Genau. Immer schön dem Vater, der seine Tochter verlor, noch eins drüber geben. "... wer ohne Schuld ist, der werfe den ersten Stein!"
Haut rein, ihr seid bestimmt alle immer vorbildlich

Nicole Schebaum auf Facebook

Hmm viele Kommentare vielleicht ist das Urteil richtig vielleicht auch nicht. Dumme Erwachsene bringen ihr Kinder mit Handy am Steuer auch zur Schule, zum Sport oder sonst wohin. Da sollte man sich mal Gedanken drüber machen. Natur ist wie sie ist wer sie nicht lesen kann sollte nicht in die Natur gehen, egal ob Sommer oder Winter

Camilla Kolibri auf Facebook

Ja, ich glaub, so ein Exempel ist mal nötig! Weil die Selbstüberschätzung und die Unvernunft so sehr überhand nehmen

Albi Alpin Klosters auf Facebook

Es ertrinken jedes Jahr in den Alpengewässern mehr als doppelt soviele Menschen wie in Lawinen umkommen. Hoffe das dort nicht auch solche unverständlichen Gerichtsurteile herauskommen. Wer sich in der Natur bewegt muss mit Gefahren rechnen. Diese „ Gruppe mit bereitschaft zum Risiko“ war sich der Gefahr bewusst und nun einzelne rauspicken und verurteilen ist das hinterletzte.

Andrea-Maria Knecht auf Facebook

Ich würde meine Kinder nicht in Gefahr bringen. Wenn sie volljährig sind, können sie das selbst entscheiden und eigene Verantwortung übernehmen

Sepp Zwinger auf Facebook

Bei Lawinenlage 3 muss man immer umsichtig und vorsichtig sein. Aber keiner war dabei und keiner kennt die Personen die das gemacht haben. Keiner weiß welche Ausbildung und welche Erfahrung sie hatten. Manchmal ist es einfach nur Pech. Aber heute geht es einfach immer nur darum, irgendeiner muss ja schuld sein.