Gericht stuft Interesse an Pistenbetrieb und Arbeitsplätzen höher ein als Umweltschutzbelange

Beschwerde zurückgewiesen: Am Sudelfeld wird weiter gebaut

Im Mai hatten der BUND Naturschutz (BN) und der Deutsche Alpenverein (DAV) Klage gegen die Ausweitung und Förderung der künstlichen Beschneiung im Skigebiet Sudelfeld eingereicht. Das Bayerische Verwaltungsgericht entschied nun, dass die Bauarbeiten nicht gestoppt werden müssen. DAV und BN reichten daraufhin Beschwerde ein. Doch auch diese wurden am 19. August vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zurückgewiesen.

Beschwerde zurückgewiesen: Am Sudelfeld wird weiter gebaut
Darf weitermachen: Ein Bagger am Sudelfeld. Bild: DAV/Steffen Reich.
Darf weitermachen: Ein Bagger am Sudelfeld. Bild: DAV/Steffen Reich.

Um das Skigebiet am Sudelfeld künftig weitaus kräftiger als bislang beschneien zu können, soll nach Willen der Betreiber ein 15.000 Quadratmeter großer Speicherteich gebaut werden. Mit den dort gespeicherten über 150.000 Kubikmetern Wasser sollen 200 Schneekanonen versorgt werden können.

In seiner Begründung stufte das Gericht nach der Pressemeldung des DAV das öffentliche Interesse am Pistenbetrieb und die damit verbundenen Arbeitsplätze höher ein als die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes. Auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts München am 3. Juni reichten BN und DAV Beschwerde ein. Doch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wies ihn zurück. Am Sudelfeld darf weiter gebaut werden.

Das Hauptverfahren ist zwar damit noch nicht entschieden, BN und DAV werden allerdings vor dem Hintergrund der abgewiesenen Beschwerde und fehlender Erfolgsaussichten die Klage nicht weiter verfolgen. "Wir bedauern die Entscheidng des Gerichts ausdrücklich", sagt Hubert Weigner, Vorsitzender des BN, am 18. September in München.

"Mit dem Ausbau der Beschneiungsanlage am Sudelfeld wird ein völlig falsches Signal für die Entwicklung des Alpenraumes gesetzt, da damit die kurzfristigen ökonomischen Interessen der Vorrang vor dem Schutz und der Erhaltung der gerade durch den Klimawandel besonders bedrohten Alpenlandschaft eingeräumt wird." sagt DAV-Vizepräsident Ludwig Wucherpfennig. BN und DAV sind der Ansicht, dass Politik und Tourismus hier die Chance verpassen, sich schon heute auf künftige touristische Anforderungen einzustellen. Angesichts des Klimawandels sollten die bayerischen Alpengemeinden nicht einseitig auf Pistentourismus setzen, sondern eine breite Palette an zukunftsfähigen touristischen Alternativen entwickeln. Dafür sind allerdings Ressourcen nötig, die durch den Ausbau von Skigebieten gebunden werden.

Doch auch wenn die Klage vor Gericht gescheitert ist, sehen die beiden Umweltschutzverbände einen Erfolg: Das Ende des Beschneiungszeitraumes wurde auf den 28. Februar vorverlegt. Außerdem solle noch nie so öffentlich über den Sinn und Unsinn von kunstlicher Beschneiung in den bayerischen Skigebieten diskutiert.