Klickt euch durch die Fotogalerie mit den vom Alpenverein empfohlenen Verhaltensregeln.
Mund-Nasen-Schutz bei erlaubten Fahrgemeinschaften
Fahrgemeinschaften nur in der von den Behörden zugelassenen Personenanzahl und Personenzusammensetzung durchführen. Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln bevorzugen - wenn gering frequentiert. Einen Mund-Nasen-Schutz verwenden, wenn in Ausnahmefällen der Mindestabstand von 2 m unterschritten werden muss.