"Rettet die Bienen!"

Volksbegehren Artenvielfalt: Darum geht es

Wir geben Informationen zum aktuellen Volksbegehren in Bayern.

Eine Biene bei der Arbeit.
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Die Eintragungsfrist für das Volksbegehren "Rettet die Bienen!" in Bayern hat begonnen. Wir geben Euch wichtige Informationen hierzu:

Was ist ein Volksbegehren?

Das Volksbegehren ist das mächtigste Werkzeug der Demokratie. Dabei wird das Volk unmittelbar gesetzgebend tätig und kann Gesetzesvorlagen in den Landtag einbringen. Falls diese nicht angenommen werden, findet ein Volksentscheid statt.

Bereits 25.000 Unterschriften von Stimmberechtigten wurden eingereicht, somit ist das Volksbegehren "Rettet die Bienen!" zugelassen. 

Als zweiten Schritt müssen sich nun vom 31.01. bis 13.02. mindestens 10 Prozent der Stimmberechtigten in Bayern für die Unterstützung des Volksbegehrens aussprechen. Bei knapp 10 Millionen Stimmberechtigten sind das 1 Million Menschen, die sich eintragen müssen. Das klingt viel und ist es auch.

Der vorgeschlagene Gesetzentwurf ist auf jeder Eintragungsliste abgedruckt und online unter wahlen.bayern.de/volksentscheide abrufbar.

Worum geht es?

Der vorgeschlagene Gesetzesentwurf bezieht sich auf die Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes zugunsten der "Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern". 

Hintergrund dafür sind wissenschaftliche Studien, die den Initiatoren des Volksbegehrens zu Folge belegen, dass in Bayern immer mehr Tier- und Pflanzenarten vom Aussterben bedroht oder bereits verschwunden sind. Diese dramatische Entwicklung will das Volksbegehren "Artenvielfalt" stoppen.

Warum geht das auch Bergsportler etwas an?

Zunächst einmal sollte ein intaktes Ökosystem im Interesse aller Menschen und somit auch von Bergsportlern liegen. 

Agnes Becker, Beauftragte des Volksbegehrens "Rettet die Bienen!" und stellvertretende Landesvorsitzende der ÖDP erklärt darüber hinaus, welche Implikationen das Volksbegehren aus ihrer Sicht für den alpinen Raum hat:

"Bergwiesen und weitere Flächen im alpinen Raum sind vom Artensterben betroffen solange sie landwirtschaftlich genutzt werden. Darüber hinaus können die zahlreichen Biotope im alpinen Raum ein wertvoller Teil des Biotopverbundnetzes werden, das wir mit unserem Gesetzentwurf schaffen wollen. 

Gerade der alpine Raum ist für die Artenvielfalt und das Überleben von vielen bedrohten Pflanzen- und Tierarten besonders wichtig und verdient größte Beachtung."

Was wollen die Befürworter?

"Hauptverursacher des Artenschwundes ist die industrielle, intensive Landwirtschaft." Michael Schrödl, Biologe bei der Zoologischen Staatssammlung in München.

Agrarwirtschaft: Mindestens 30 % der Felder und Wiesen müssen ab 2030 ökologisch bewirtschaftet werden.

Biotopverbund: Natürliche Lebensräume miteinander vernetzen sowie die Erhaltung von Hecken, Bäumen und kleinen Gewässern in der Landwirtschaft

Erziehungsauftrag: Aufnahme des Naturschutzes in die Ausbildung von Land- und Forstwirten.

Mehr Transparenz im Politikfeld Natur- und Artenschutz: Die Oberste Naturschutzbehörde verpflichtet sich, dem Landtag und der Öffentlichkeit regelmäßig einen Bericht zur Lage der Natur vorzulegen.

Mehr standortgerechte Blühwiesen in Bayern: Der Erhalt und die Schaffung blühender Randstreifen an allen Bächen und Gräben sowie die Umwandlung von 10 Prozent aller Wiesen in Blühwiesen.

Reduzierung von Pestizideinsatz: Pestizidfreie Bewirtschaftung aller staatlichen Flächen.

Was kritisieren die Gegner?

"Uns ist Biodiversität wichtig." Ottmar Braun, Geschäftsführer des Bayerischen Bauernverbandes in Mittelfranken.

Bevormundung und Stimmungsmache: Die Landwirte fühlen sich von der Politik bevormundet und beklagen dass das Volksbegehren unnötige Stimmungsmache auf ihre Kosten ist.

Landwirtschaft als Sündenbock: Die Gegner stellen andere Verursacher des Artensterbens in den Fokus, wie zum Beispiel die Flächenversiegelung, Klimawandel, Verkehr, Industrie oder steinerne Vorgärten gestellt.

Reglementierung: Die Landwirte möchten keine zusätzliche Reglementierung sondern freiwllig etwas für den Erhalt der Arten tun. Die gesetzlichen Regelungen stellen einen massiven Eingriff in das Eigentum und die unternehmerische Freiheit der Bauern dar.

Bilder zu Auswirkungen und Gründen für das Artensterbens seht Ihr in unserer Slideshow:

Vom 31. Januar bis 13. Februar könnt Ihr Euch im Rathaus Eures Wohnortes eintragen. Dafür braucht Ihr einen gültigen Ausweis. Die Eintragungsorte findet Ihr unter rathausfinder.volksbegehren-artenvielfalt.de

 

Im ALPIN-Magazin 03/2019 findet Ihr ein Kontrovers zum Thema. Ab 9. Februar im Handel.

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