Streit um Pistengehen

DSV-Juristen: Pistensperrungen sind rechtens

In der Auseinandersetzung um Pisten-Sperrungen für Skitourengeher hat sich nun der juristische Beirat des Deutschen Skiverbandes (DSV) zu Wort gemeldet. Den DSV-Juristen zu Folge besteht für Skitourengeher auf Pisten "zu keiner Zeit ein freies Betretungsrecht".

DSV-Juristen: Pistensperrungen sind rechtens
Konfliktträchtig: Skitourengehen auf Pisten.
Konfliktträchtig: Skitourengehen auf Pisten.

In den vergangenen Wochen hatte sich der Streit um Skitourengeher, die auf Pisten aufsteigen, zugespitzt. Skigebiete verboten das Tourengehen auf Pisten, der Deutsche Alpenverein reagierte empört auf die die pauschalen Sperrungen der Skipisten für Skitourengeher , zumal, so der DAV in einer Pressemitteilung, die Rechtslage ungeklärt sei . Regeln für Skitourengehen auf Pisten Für den juristischen Beirat des Deutschen Skiverbandes dagegen ist die Sperrung der Pisten für Skitourengeher rechtlich nicht zu beanstanden. Zwar heißt es in einer Pressemitteilung des DSV, dass Sktourengeher weder "verdrängt noch für die Ausübung ihres Sports kritisiert werden" sollen, doch klar ist auch: Pistensperrungen sind rechtens und mancherorts auch angebracht. Ein Skigebietsbetreiber muss "im härtesten Fall auch ein Zugangsverbot für Skitourengeher (ganz oder teilweise) aussprechen können", heißt es in der Mitteilung und der juristische Beirat des DSV formuliert seine Einschätzung so:

1. Eine Piste ist eine Sportanlage, die aus der freien Natur ausgegrenzt ist und auf der zu keiner Zeit ein freies Betretungsrecht besteht.

2. Nach DIN 32 912 ist eine Piste eine zur Abfahrt mit Ski vorgesehene Strecke.

3. Dem Pistenbetreiber obliegt die Verkehrssicherungspflicht.

4. Verstöße gegen die zulässige Nutzung nach Ziffer 1 und 2 können mit Mitteln des Zivilrechts ("Hausrecht" des Pistenbetreibers) bzw. des Öffentlichen Rechts (Sperrung durch den zuständigen Hoheitsträger) abgewehrt werden.

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