Nach Unfall am Piz Bernina

Bergführer der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen

Ein Bergführer aus Tirol ist nach einem tödlichen Bergunfall vom Juli 2013 am Piz Bernina (4049m) der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen worden. Das Landesgericht Innsbruck verurteilte den Österreicher zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung von zwei Monaten.

Bergführer der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen
Traumberg vieler Alpinisten: Der Piz Bernina mit Spalla- (li.) und Biancograt (Foto: picture-alliance.com).
Traumberg vieler Alpinisten: Der Piz Bernina mit Spalla- (li.) und Biancograt (Foto: picture-alliance.com).

Im Juli vergangenen Jahres war der Tiroler Bergführer zusammen mit zwei Kunden am Piz Bernina (4049m) unterwegs. Rund 500 Meter unterhalb des Gipfels klagte einer der beiden Gäste über Krämpfe in den Beinen und starke Höhenprobleme. Der Deutsche bat den Bergführer alleine absteigen zu dürfen.

Nachdem ihm der Kunde versichert hatte, ein eigenes Seil für den Abstieg mit dabei zu haben, gab der Bergführer schließlich dem Drängen des 57-Jährigen nach und setzte mit seinem zweiten Gast den Aufstieg weiter fort.

Einen Tag später stießen italienische Bergsteiger auf die Leiche des Deutschen. Unfallgutachter Paul Mair attestierte dem angeklagten Bergführer vor Gericht, die Tour sowohl sehr gut geplant als auch überaus gewissenhaft durchgeführt zu haben. Dass der Gast, anders als von ihm angegeben, weder Seil noch Abseilgerät dabei gehabt habe, konnte der Bergführer nicht wissen. "Doch selbst wenn der Gast ein Seil mitgehabt hätte, hätte er ihn nicht alleine zurückgehen lassen dürfen", so der Sachverständige.