Bereits im Dezember 2011 hatten der DAV-Hauptverein, die DAV-Sektion Garmisch-Partenkirchen, der Markt Garmisch-Partenkirchen und die Bayerische Zugspitzbahn Bergbahn AG einen Kompromiss für Skitouren auf Pisten im Skigebiet Garmisch-Classic gefunden. Demnach ist es zusätzlich zur bereits bestehenden Aufstiegsspur am Hausberg möglich, im Skigebiet mit Tourenski aufzusteigen – allerdings nur außerhalb der Zeiten des Skibetriebs und nur dort, wo nicht präpariert wird. An der Olympiaabfahrt ist außerhalb der Ferienzeiten das Aufsteigen am Vormittag bis zehn Uhr möglich.
Der DAV kann die Wünsche einzelner Skitourengeher nachvollziehen, in diesem Pistenbereich eine verbesserte Regelung mit einem erweiterten Angebot umzusetzen. Trotzdem steht der DAV nach wie vor zu diesem Kompromiss, sagt Hanspeter Mair vom DAV, "weil er unter breiter Mitwirkung zustande kam und im Vergleich mit einigen anderen bayerischen Skigebieten weitreichend und differenziert ist."
Zusätzlich erschwert die spezielle räumliche Situation im Bereich der Olympiaabfahrt die Umsetzung einer weitergehenden Öffnung für Skitourengeher. Der DAV wird aber mit dem Ziel einer möglichen Verbesserung der Regelung weiterhin das Gespräch mit den Verantwortlichen suchen.
DAV gegen pauschale Sperrungen
Grundsätzlich sind Skipisten Teil der freien Natur. Sowohl nach der Bayerischen Verfassung (Artikel 141 Absatz 3 Bayerische Verfassung) als auch nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz (Artikel 21, 22 BayNatSchG) hat jedermann das Recht, die freie Natur zu betreten. Zum Betretungsrecht gehört nach einer ausdrücklichen Regel des Bayerischen Naturschutzgesetzes (Art. 24 BayNatSchG) das Skifahren und damit auch das Aufsteigen mit Ski.
Fazit: Pistenskifahrer und Tourengeher haben das gleiche Recht, sich im Pistenbereich aufzuhalten. Auch eine Sperrung der Skipisten durch eine Gemeinde nach Artikel 24 Absatz 2 LStVG (Landesstraf- und Verordnungsgesetz), ist rechtlich nicht haltbar. Eine solche Sperre ist gemäß LStVG nur vorübergehend und nur zur Verhinderung einer konkreten Gefahr, etwa bei Lawinengefahr, zulässig.
An Brennpunkten ist Lenkung notwendig
Auch wenn der DAV pauschale Pistensperrungen rechtlich für nicht möglich hält, kann er die Bedenken der Pistenbetreiber nachvollziehen. In Folge des "Skitourenbooms" haben die Probleme im Pistenbereich zweifelsohne zugenommen. Tragfähige Lösungen, die die Interessen von Skitourengehern, Alpinskifahrern und Pistenbetreibern berücksichtigen, kann es allerdings nur im Gespräch miteinander geben. Ein gerichtliches Vorgehen gegen einzelne Sperrungen erwägt der DAV nur für den Fall, dass kein Konsens gefunden wird. So weit muss es allerdings nicht kommen. Einvernehmliche Lösungen sind für alle Beteiligten die sicherste, wirtschaftlichste, naturverträglichste und gerechteste Alternative.
DAV-Aktion "Skitouren auf Pisten"
Mit dem Aushandeln von Kompromissen für Bergsportler hat der DAV viel Erfahrung. Seit 2003 bringt er sich im Rahmen der Aktion „Skitouren auf Pisten“ als Vermittler ein, um Nutzungskonflikte zu lösen und Unfallgefahren vorzubeugen. Dazu hat der DAV zusammen mit dem Verband Deutscher Seilbahnen, dem Deutschen Skiverband, dem Bayerischen Innenministerium, dem Bayerischen Umweltministerium, der Bergwacht und dem Lawinenwarndienst die zehn „DAV-Regeln für Skitouren auf Pisten" herausgegeben. Außerdem hat der DAV örtliche Gesprächsrunden initiiert, um maßgeschneiderte Lösungen herbeizuführen. Die entsprechenden Regelungen werden jährlich aktualisiert und vor Ort bekannt gegeben.
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