Die gut 600 Delegierten stimmten am Samstagvormittag nahezu einstimmig der vollständig überarbeiteten Satzung zu. Dort ist auch eine neue Struktur für die Gremien des DAV verankert, die unter anderem die Erweiterung des Präsidiums von fünf auf sieben Mitglieder beinhaltet.
Dies ist auch eine Reaktion auf das immer größer werdende Themenfeld, das der DAV bearbeitet; die Arbeitslast wird auf mehr Schultern verteilt und die Vizepräsidenten haben die Möglichkeit, sich intensiv in ein oder mehrere Themenfelder einzuarbeiten.
Zu zusätzlichen Mitgliedern des Präsidiums wurden Melanie Grimm und Roland Stierle mit überwältigender Mehrheit gewählt. Melanie Grimm (46) ist seit 2001 aktives DAV-Mitglied und seit 2011 Vorsitzende der Sektion Osnabrück. Der 61-jährige Roland Stierle ist 1970 in die DAV-Sektion Stuttgart eingetreten und steht seit 1994 an deren Spitze. Ihre Ämter treten Melanie Grimm und Roland Stierle zum 1. Juli 2015 an, wenn die Satzung mit der Eintragung ins Vereinsregister in Kraft treten wird.
Einrichtung eines Online-Spendenportals
Die Hauptversammlung befürwortete mehrheitlich die Einführung eines Online-Spendenportals. Die Delegierten beschlossen, dass der DAV eine Arbeitsgruppe einrichtet, der vor allem Sektionsvertreter angehören. Diese Arbeitsgruppe soll die Rahmenbedingungen für die Umsetzung des Portals erarbeiten. Das Konzept soll der Hauptversammlung 2015 zur Entscheidung vorgelegt werden.
Seit einem Beschluss der Hauptversammlung im Jahr 2008 organisiert der DAV jährlich Spendenaktionen bei seinen Mitgliedern; bei den Aktionen des Bundesverbandes wird bislang ausschließlich um Spenden für die 326 Hütten und das Wegenetz geworben, das rund 30.000 Kilometer umfasst.
Standort der Bundesgeschäftsstelle
Auch zum Sitz des Bundesverbands fassten die Delegierten einen Grundsatzbeschluss: Er soll auch künftig in München bleiben. Die Standortfrage hatte sich ergeben, nachdem das Verwaltungsgebäude der Bundesgeschäftsstelle in München an seine Kapazitätsgrenze gelangt ist. Die zunehmenden Aufgaben des Verbandes und das starke Mitgliederwachstum der vergangenen Jahre – im Durchschnitt fünf Prozent jährlich – führen zu einer größeren Nachfrage nach Dienstleistungen der Bundesgeschäftsstelle und damit auch zu mehr Bedarf an Personal.
Neuregelung der Hüttenpatenschaften
Ausführlich diskutiert wurde die Neuregelung der Hüttenpatenschaften; letztlich fassten die Delegierten folgenden Beschluss: Anders als bisher können Sektionen ab dem Jahr 2015 nur mehr Patenschaften für Hütten der Kategorie 1 ( "Schutzhütte, die ihren ursprünglichen Charakter als Stützpunkt für den Bergsteiger und Bergwanderer bewahren muss") vergeben bzw. übernehmen.
Für alle anderen DAV-Hütten in den Alpen und den Mittelgebirgen gilt Bestandsschutz. Zudem werden die Patenschafts-Gelder ebenso wie die Umlage-Beiträge über den Bundesverband eingezogen und an die jeweiligen Sektionen weitergeleitet. Umlage bzw. Patenschaften sind im DAV Zeichen des Solidargedankens: Sektionen, die keine Hütte besitzen, verpflichten sich, auf diese Weise hüttenbesitzende Sektionen zu unterstützen.
Text: Pressemitteilung DAV