Alpenverein bedauert gerichtliche Entscheidung

Reizthema Sudelfeld: DAV-Beschwerde abgewiesen

Der bayerische Verwaltungsgerichtshof hat am 19. August 2014 die Beschwerde des Deutschen Alpenvereins sowie des Bund Naturschutzes gegen den Gerichtsentscheid des Verwaltungsgerichts vom 03. Juni 2014 zurückgewiesen. Damit wird der Bau von Beschneiungsanlagen im Skigebiet Sudelfeld weiter fortgesetzt.

Reizthema Sudelfeld: DAV-Beschwerde abgewiesen
Sind weiterhin im vollen Gange: Die Bauarbeiten am Sudelfeld (Foto: picture-alliance.com).
Sind weiterhin im vollen Gange: Die Bauarbeiten am Sudelfeld (Foto: picture-alliance.com).

Die Beschwerde hatte zum Ziel, die aufschiebende Wirkung einer Klage der beiden Naturschutzverbände gegen den Bau von Beschneiungsanlagen am Sudelfeld wiederherzustellen – damit hätte bis zur finalen Entscheidung des Gerichtes am Sudelfeld nicht weiter gebaut werden dürfen. Weitere Rechtsmittel sind in dieser Angelegenheit nicht zugelassen; die grundsätzliche Entscheidung fällt nun in der Hauptverhandlung, die zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden wird.

Der Bund Naturschutz und der Deutsche Alpenverein bedauern diese Entscheidung sehr. Sie beurteilen die Modernisierung des Skigebietes Sudelfeld als nicht nachhaltige und wenig zukunftsweisende Investition, die gleichzeitig die Entwicklung eines tragfähigen Ganzjahrestourismus behindert. Leider ist das Gericht der Argumentation der Naturschutzverbände nicht gefolgt und sieht die Modernisierung des Skigebietes nach wie vor als „zwingende Voraussetzung“ für eine wirtschaftliche Entwicklung der Tourismusregion am Sudelfeld.

Zumindest einen Teilerfolg können die Naturschutzverbände bislang verbuchen: Der Beschneiungszeitraum wurde von ursprünglich viereinhalb auf dreieinhalb Monate verkürzt. Die Führungsgremien von DAV und BN werden in den nächsten Tagen entscheiden, wie sie mit dieser gerichtlichen Entscheidung weiter verfahren und welche Schritte zu ergreifen sind.