Das gilt es zu beachten

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teilnahmebedingungen) der ALPIN-Tiefschneetage 2024

An dieser Stelle findet ihr die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teilnahmebedingungen) der ALPIN-Tiefschneetage 2024 in Fieberbrunn.

Teilnahmebedingungen der ALPIN-Tiefschneetage 2024

1. Allgemeines

1.1. Diese Teilnahmebedingungen gelten für die Teilnahme an den „ALPIN Tiefschneetagen 2024“, die vom 08.03.2024 bis 10.03.2024 in Fieberbrunn, Österreich stattfinden.

1.2. Organisator der "ALPIN Tiefschneetage 2024" ist die Olympia-Verlag GmbH, Badstraße 4-6, D-90402 Nürnberg (im Folgenden "Olympia-Verlag" oder "wir").

1.3. Wir führen die "ALPIN Tiefschneetage 2024" ausschließlich auf Grundlage dieser Teilnahmebedingungen sowie den in unserem Veranstaltungshinweis genannten besonderen Vertragsbedingungen durch. Im Fall eines Widerspruchs zwischen dem Veranstaltungshinweis und den Teilnahmebedingungen gehen die Regelungen des Veranstaltungshinweises den Regelungen der Teilnahmebedingungen vor. Abweichende Geschäfts- oder Vertragsbedingungen der Teilnehmer gelten nur dann, wenn wir diese schriftlich ausdrücklich anerkannt haben.

2. Unsere Leistungen

2.1. Wir organisieren die "ALPIN Tiefschneetage 2024". Teilnehmer erhalten die Möglichkeit, am 09.03.2024 und 10.03.2024 die folgenden Leistungen in Anspruch zu nehmen:

  • Skipass für das Skigebiet Saalbach-Hinterglemm-Leogang-Fieberbrunn für den 09.03.2024 und 10.03.2024

  • Teilnahme an einer Ski- oder Freeride-Touren/Skisafaris

  • Teilnahme an einem der Workshops

  • Zugang zum Test-Center

  • Ausleihe von Test-Material

2.2. Die Ski- und Freeride-Touren/Skisafaris, Workshops und Kurse werden durchgeführt von unserem Kooperationspartner der Bergschule Fun Connection (Fun Connection GmbH, Lindau 19a, A-6391 Fieberbrunn, www.func.at). Die Teilnahme an den Ski- und Freeride-Touren/Skisafaris, Workshops und Kurse ist für Teilnehmer kostenfrei. Gleichwohl gelten für die Teilnahme an Ski- und Freeride-Touren/Skisafaris, Workshops und Kurse zusätzlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweils durchführenden Kooperationspartners. Wir bitten alle Teilnehmer, sich spätestens vor Ort mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vertraut zu machen.

2.3. Das Test-Material wird von unserem Kooperationspartner Sport Conrad bereitgestellt (Conrad GmbH, Chamonixstr. 3 – 9, D-82467 Garmisch-Partenkirchen). Die Bereitstellung und Nutzung von Test-Material ist für Teilnehmer kostenfrei. Gleichwohl gelten für die Bereitstellung und Nutzung des Test-Materials zusätzlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Sport Conrad. Wir bitten alle Teilnehmer, sich spätestens vor Ort mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vertraut zu machen.

2.4. Ungeachtet von Ziffer 1.3. nimmt jeder Teilnehme zustimmend zur Kenntnis, dass die Durchführung von Ski- und Freeride-Touren/Skisafaris, Workshops und Kursen von günstigen lokalen Gebiets- und Wetterverhältnissen abhängt. Ungünstige lokale Gebiets- und Wetterverhältnisse können dazu führen, dass in den Veranstaltungshinweisen angegebene Teile der "ALPIN Tiefschneetage 2024", oder auch die "ALPIN Tiefschneetage 2024" im Ganzen nicht durchgeführt werden können oder zu einer Erhöhung eines im Veranstaltungshinweis benannten Schwierigkeitsgrades führen.

2.5. Naturgemäß können an jeder Ski- und Freeride-Tour/Skisafari, jedem Workshop und jedem Kurs jeweils nur eine begrenzte Anzahl an Personen teilnehmen. Ebenso ist Test-Material naturgemäß nur in begrenzter Zahl verfügbar. Die Vergabe der Plätze für einzelne Ski- und Freeride-Touren/Skisafaris, Workshops und Kurse sowie des Test-Equipments erfolgt vor Ort am08.03.2024 bis 10.03.2024, in der zeitlichen Reihenfolge der Anfragen der Teilnehmer, solange der Vorrat bzw. die Kapazität reicht. Wir werden uns bemühen, den Teilnehmern eine möglichst breite, zahlreiche und attraktive Auswahl zur Verfügung zu stellen. Ein Anspruch auf Teilnahme an einer spezifischen Ski- und Freeride-Tour/Skisafari bzw. einem spezifischen Workshop oder Kurs besteht jedoch nicht. Ebenso besteht kein Anspruch auf die Zurverfügungstellung und Nutzung eines spezifischen Test-Materials.

2.6. Wir weisen darauf hin, dass die im Veranstaltungshinweis angegebenen Schwierigkeitsgrade nach bestem Wissen und basierend auf der fachlichen Ausbildungen und persönlichen Erfahrungen der Bergführer erstellt wurden. Sie basieren dennoch auf einer subjektiven und individuellen Einschätzung unserer Kooperationspartner. Diese kann die eigene Beurteilung der Teilnehmer nicht ersetzen, insbesondere nicht im Hinblick auf das eigene körperliche, geistige und sportliche Können der Teilnehmer. 

2.7. Wir weisen darauf hin, dass wir über die in Ziffer 2.1 bzw. der in unserem Veranstaltungshinweis dargestellten Leistungen hinaus keine weiteren Leistungen für die Teilnehmer erbringen. Insbesondere erbringen wir keine Beherbergungsleistungen, keine Beförderungsleistungen und keine sonstige An- und Abreisemöglichkeit (insbesondere auch keine Vermietung von Kraftwagen). Verpflegung ist in unseren Leistungen ebenfalls nicht inbegriffen.

3. Voraussetzungen für Ihre Teilnahme

3.1. Berechtigt zur Teilnahme an den "ALPIN Tiefschneetagen 2024" sind alle Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und sich in der körperlichen und geistigen Verfassung befinden, an den angebotenen Programmpunkten teilzunehmen. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, vor seiner Teilnahme seine körperliche und geistige Verfassung sorgfältig zu prüfen, am besten in Form einer fachärztlichen Beratung.

3.2. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, seine Auswahl der Programmpunkte, an denen er teilnehmen möchte, realistisch und tagesaktuell an seinem körperlichen, geistigen und sportlichen Können auszurichten. Im Zweifel sollte stets vorab Rücksprache mit dem Personal der Kooperationspartner gehalten und ein Programmpunkt gewählt werden, der weniger anspruchsvoll ist.

3.3. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, auf eigene Kosten und Verantwortung für die An- und Abreise sowie die eigene Beherbergung und Verpflegung zu sorgen. Bei Fragen hierzu hilft das Fremdenverkehrsamt Fieberbrunn (Tourismusverband Pillerseetal, Dorfplatz 1, A-6391 Fieberbrunn, www.pillerseetal.at). 

3.4. Die Teilnahme an im Rahmen der "ALPIN Tiefschneetage 2024" stattfindenden Programmpunkten erfordert das Mitsichführen spezifischer Ausrüstung, zum Beispiel bestimmter Kleidung, bestimmten Sportgeräts und Zubehörs, oder auch Verpflegung. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, die für ihn erforderliche Ausrüstung auf eigene Kosten und Verantwortung bereitzustellen. Darüber hinaus ist jeder Teilnehmer verpflichtet, sicherzustellen dass seine Ausrüstung seinen körperlichen, geistigen und sportlichen Bedürfnissen und den tagesaktuellen lokalen Gebiets- und Wetterverhältnissen angepasst ist. Im Zweifel sollte stets vorab Rücksprache mit dem Personal der Kooperationspartner gehalten werden.

3.5. Jeder Teilnehmer erkennt an, dass ein respektvoller und wertschätzender persönlicher Umgang und die Einhaltung gemeinsam vereinbarter Verhaltensregeln als Mitwirkungshandlung für die Teilnahme an Programmpunkten der "ALPIN Tiefschneetage 2024" unverzichtbar sind. Ebenso muss während der Durchführung von Programmpunkten den Anweisungen der Kooperationspartner stets Folge geleistet werden. Unsere Kooperationspartner und wir behalten uns vor, einzelne Teilnehmer, die Programmpunkte durch ihr Verhalten nachhaltig stören und/oder sich und/oder andere Teilnehmer gefährden, nach vorangegangenem Hinweis von der Teilnahme an diesen Programmpunkten auszuschließen und/oder den der Teilnahme zugrundeliegenden Vertrag fristlos zu kündigen.

4. Ihre Anmeldung

4.1. Die Zahl der Teilnehmer an den "ALPIN Tiefschneetagen 2024" ist begrenzt. Anmeldungen werden in der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs bearbeitet, solange die Kapazität reicht. Es besteht in Rücksprache mit uns die Möglichkeit, sich auf eine Warteliste setzen zu lassen. Wir behalten uns auch bei vorhandenen Kapazitäten vor, Anmeldungen nicht anzunehmen.

4.2. Die Anmeldung für die Teilnahme an den "ALPIN Tiefschneetagen 2024" ist nur online über das auf der Website www.tiefschnneetage.alpin.de abrufbare Anmeldeformular möglich. Anmeldeschluss ist der 23.02.2024.

4.3. Um den Anmeldevorgang anzuschließen, müssen Sie alle Schritte des Anmeldeprozesses durchlaufen und an dessen Ende den Button mit der Aufschrift "zahlungspflichtig bestellen" bedienen. Wenn Sie auf den Button "zahlungspflichtig bestellen" klicken, geben Sie damit einen Antrag auf Abschluss des Vertrages über Ihre Teilnahme an den "ALPIN Tiefschneetagen 2024" ab. Bis zu diesem Zeitpunkt können Sie den Bestellvorgang abbrechen.

4.4. Wir bestätigen den Eingang Ihres Antrags per E-Mail. Diese bloße Eingangsbestätigung ist keine Annahme des Antrags. Wir sind nicht verpflichtet, Ihren Antrag anzunehmen, und behalten uns vor, ihn abzulehnen; lehnen wir ihn ab, informieren wir Sie unverzüglich darüber.

4.5. Der Vertrag über Ihre Teilnahme kommt erst zustande, wenn wir die Bestellung ausdrücklich annehmen oder stillschweigend durch Abbuchung und Eingang der Zahlung. Der Vertragstext wird von uns nicht gespeichert, wir stellen Ihnen diesen mit unserer Anmeldebestätigung zu.

4.6. Haben wir Ihren Antrag angenommen, ist Ihre Anmeldung für die Teilnahme an den "ALPIN Tiefschneetagen 2024" verbindlich. Ein Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht, Stornierung und Rücktritt des Teilnehmers sind ausgeschlossen. Wir empfehlen Teilnehmern den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

4.7. Die Teilnahmegebühr beträgt für jeden Teilnehmer € 189,00 (einhundertneunundachtzig Euro) inkl. MwSt. Die Teilnahmegebühr ist fällig mit Abschluss des Vertrages über die Teilnahme an den "ALPIN Tiefschneetagen 2024".

4.8. Der Teilnehmer kommt – auch ohne Mahnung – spätestens in Verzug, wenn eine Zahlung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung geleistet wurde und auf diese Folge in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist.

5. Datenschutz

5.1. Wir nehmen die Pflichten des Datenschutzrechts ernst. Wie wir personenbezogene Daten verarbeiten und welche Rechte Ihnen im Hinblick auf unsere Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zustehen, erklären wir in unserer Datenschutzerklärung. Diese finden Sie auf unserer Webseite.

5.2. Wir werden die personenbezogenen Daten der Teilnehmer nur für den Zweck der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung des Vertrages über die Teilnahme an den "ALPIN Tiefschneetagen 2024" verarbeiten, Artikel 6 Absatz 1 (b) DSGVO. Bitte beachten Sie, dass dies eine Weitergabe von Daten an unsere Kooperationspartner beinhaltet. Für darüber hinaus gehende Verarbeitungen werden wir vorab um eine Einwilligung gemäß Artikel 6 Absatz 1 (a) DSGVO bitten, wenn nicht die Voraussetzungen einer anderen Rechtsgrundlage gemäß Art. 6 DSGVO vorliegen.

5.3. Wir weisen darauf hin, dass während der "ALPIN Tiefschneetage 2024" durch die Olympia-Verlag GmbH Ton-, Foto- oder Video-Material erstellt wird. Wir gehen davon aus, dass die Teilnehmer damit einverstanden sind, dass solches Ton-, Foto- oder Video-Material erstellt wird und von uns zeitlich, örtlich und inhaltlich uneingeschränkt im Ganzen und in Teilen in sämtlichen Medien unentgeltlich vervielfältigt, verbreitet und öffentlich vorgeführt werden darf. Rechtsgrundlage für unsere damit verbundene Datenverarbeitung ist unser berechtigtes Interesse gemäß Art. 6 Abs. 1 (f) DSGVO, über die "ALPIN Tiefschneetage 2024" zu berichten. Wir bitten alle Teilnehmer, uns mitzuteilen falls Sie damit nicht einverstanden sind. Wenden Sie sich dafür gerne an die Personen, die das Ton-, Foto- oder Video-Material erstellen.

6. Risiken im Bergsport

6.1. Wir werden die "ALPIN Tiefschneetage 2024" mit der verkehrsüblichen Sorgfalt nach bestem Wissen, in pflichtgemäßem Ermessen und auf Basis der vorliegenden Informationen und Erfahrungswerte planen und durchführen. Unsere Kooperationspartner haben wir sorgfältig ausgesucht, sie verfügen über die notwendigen Ausbildungen und Qualifikationen.

6.2. Es ist das ausdrückliche Verständnis der Vertragsparteien, dass es sich bei vielen Programmpunkten der "ALPIN Tiefschneetage 2024" um gefahrgeneigte Tätigkeiten im alpinen Raum handelt. Es besteht daher im Rahmen der Teilnahme an solchen Programmpunkten naturgemäß ein erhöhtes Erkrankungs-, Unfall- und Verletzungsrisiko. Zum Beispiel besteht die Gefahr von Skiunfällen, Abstürzen, Lawinen, Steinschlag, Spaltensturz, Höhenkrankheit oder Kälteschäden. Weiter ist zu beachten, dass gerade bei Ski- und Freeride-Touren/Skisafaris abseits der markierten Pisten aufgrund der technischen und logistischen Gegebenheiten nur eingeschränkte Rettungs- oder Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen.

6.3. Die gefahrgeneigten Tätigkeiten im alpinen Raum immanenten Risiken können auch durch umsichtige Planung und Betreuung nicht vollständig reduziert und ausgeschlossen werden. Die aufgrund des eigenen, eigenverantwortlichen Handelns entstehenden Risiken bleiben für alle Teilnehmer immer bestehen. Mit Ihrer Teilnahme nehmen Sie diese Risiken eigenverantwortlich ausdrücklich in Kauf.

6.4. Wir versichern die Teilnehmer nicht gegen die benannten, mit der Teilnahme an den "ALPIN Tiefschneetagen 2024" verbundenen Risiken.

6.5. Wir empfehlen allen Teilnehmern, rechtzeitig vor Teilnahme an den "ALPIN Tiefschneetagen 2024" den eigenen Versicherungsschutz zu überprüfen. Insbesondere sollte geprüft werden, ob ein den benannten Risiken adäquater Schutz besteht im Rahmen einer vorliegenden bzw. noch abzuschließenden Krankenversicherung, Unfallversicherung oder einer Versicherung für Bergungskosten.

7. Haftung

7.1. Unsere Haftung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, für eine schuldhafte Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit (Personenschäden), für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, aus einer Garantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz ist stets unbeschränkt.

7.2. Mit Ausnahme von Personenschäden haften wir für leichte Fahrlässigkeit nur bei der Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Vertragspartner:in regelmäßig vertrauen darf) und die Haftung beschränkt sich dann auf vertragstypische und bei Vertragsschluss vorhersehbare Schäden. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten unserer Organe, Mitarbeiter und Beauftragten.

7.3. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die sich aus einer Selbstgefährdung der Teilnehmer durch eigenes, eigenverantwortliches Handeln ergeben.

8. Rücktritt und Absage der "ALPIN Tiefschneetage 2024", Kündigung

8.1. Wir können innerhalb von sieben Tagen vor Beginn der "ALPIN Tiefschneetage 2024" vom Vertrag zurücktreten, wenn sich bis zum Anmeldeschluss weniger als die Mindestteilnehmerzahl von 150 Teilnehmern angemeldet haben. Im Fall unseres Rücktritts bereits erhaltene Teilnahmegebühren erstatten wir so rasch wie möglich zurück. Es besteht in diesem Fall keine Schadensersatzverpflichtung gegenüber den Teilnehmern. 

8.2. Wir können darüber hinaus in Fällen höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen die Veranstaltung absagen. Im Fall einer derartigen Absage erstatten wir bereits erhaltene Teilnahmegebühren so rasch wie möglich zurück. Es besteht in diesem Fall keine Schadensersatzverpflichtung gegenüber den Teilnehmern.

8.3. Wir können den Vertrag über die Teilnahme an den „ALPIN Tiefschneetagen 2024“ nach Maßgabe der folgenden Regelungen kündigen:

8.3.1. Erfolgt die Kündigung aus Gründen, die der Teilnehmer zu vertreten hat, sind wir berechtigt, 100% der Teilnahmevergütung zu er- bzw. behalten. Dies gilt insbesondere in Fällen, in denen der Teilnehmer in der Gruppe keinen respektvollen und wertschätzenden persönlichen Umgang zeigt, vereinbarte Verhaltensregeln missachtet, Anweisungen der Kooperationspartner keine Folge leistet, die Gruppe bzw. einen Teil der Veranstaltung durch ihr Verhalten nachhaltig stört oder sich und/oder andere Teilnehmer gefährdet. Wir müssen uns in solchen Fällen nicht anrechnen lassen, was wir durch anderweitige Aufwendung von freiwerdenden Ressourcen erwerben oder zu erwerben unterlassen.

8.3.2. Erfolgt die Kündigung aus Gründen, die wir zu vertreten haben, sind wir nur berechtigt, anteilig Teilnahmegebühren für bereits erbrachte Leistungen zu erhalten. Wir müssen uns sich in solchen Fällen nicht anrechnen lassen, was wir durch anderweitige Aufwendung von freiwerdenden Ressourcen erwerben oder zu erwerben unterlassen.

8.4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt stets unberührt.

8.5. Klarstellend wird festgehalten, dass vor einer Kündigung bereits erbrachte Leistungen jedenfalls voll vergütungspflichtig sind. Ebenso wird festgehalten, dass der Anspruch auf die Leistung der Teilnahmevergütung stets auch dann besteht, wenn Leistungen durch den Teilnehmer nicht in Anspruch genommen werden, etwa wegen Krankheit des Teilnehmers oder verspäteter Anreise.

9. Schlussbestimmungen

9.1. Der Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ist der Teilnehmer eine natürliche Person und hat den Vertrag zu einem Zweck abgeschlossen, der nicht ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, führt dies nicht dazu, dass der Teilnehmer den Schutz der gesetzlichen Vorschriften des Landes des gewöhnlichen Aufenthalts verliert, von denen nicht durch Vertrag abgewichen werden darf. 

9.2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Nürnberg, sofern der Teilnehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder in Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

9.3. Wir hoffen und streben an, immer in gutem Einvernehmen mit unseren Geschäftspartnern und allen Teilnehmern zu handeln. Dennoch sind wir dazu verpflichtet, darauf hinzuweisen, dass wir nicht bereit und nicht verpflichtet sind, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teilzunehmen.

9.4. Für Streitigkeiten aus Dienstleistungsverträgen, die auf einem elektronischen Weg angeboten werden, stellt die Europäische Kommission für Verbraucher eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar ist.

Stand: Dezember 2023