Staatsanwaltschaft Bozen erhebt voraussichtlich Anklage

Hans Kammerlander droht mehrjährige Haftstrafe

Hans Kammerlander stehen schwere Zeiten bevor. Gegen den Extrembergsteiger wird in den nächsten Wochen voraussichtlich Anklage wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung erhoben. Der Südtiroler war am 26. November 2013 in einen schweren Autounfall verwickelt, bei dem ein 21-Jähriger sein Leben verlor. Ein nun vorliegendes Unfallgutachten sieht Kammerlander als den Verursacher des Zusammenstoßes.

Hans Kammerlander droht mehrjährige Haftstrafe
Nur noch Schrott: Einer von insgesamt vier PKWs, die in dem Unfall am 26.11.2013 involviert gewesen waren (Foto: picture-alliance.com)
Nur noch Schrott: Einer von insgesamt vier PKWs, die in dem Unfall am 26.11.2013 involviert gewesen waren (Foto: picture-alliance.com)

Mehreren Medienberichten zufolge beinhalte das technische Gutachten, welches am vergangenen Montag bei der Staatsanwaltschaft Bozen hinterlegt worden war, schwerwiegende Indizien, dass Hans Kammerlander für den tötlichen Crash Ende November auf der sogenannten "Uttenheimer Länge" zwischen Uttenheim und Mühlen in Taufers im Südtiroler Pustertal verantwortlich ist.

Demnach wäre der ehemalige Extrembergsteiger mit seinem PKW auf die Gegenfahrbahn geraten, wo er zunächst drei Autos streifte, bevor er mit dem Ford Fiesta von René Eppacher frontal kollidierte. Für den 21-Jährigen kam jede Hilfe zu spät.

Kammerlander hatte mehr Glück. Der Extrembergsteiger erlitt Prellungen, ein leichtes Schädel-Hirn-Trauma, eine Schienbeinkopffraktur sowie einen Abriss des lateralen Meniskus. Ein mehrtägiger Klinikaufenthalt war die Folge. Wenige Tage nach dem Unfall ergab eine toxikologische Untersuchung, dass der 56-Jährige mit 1,48 Promille Alkohol im Blut hinter dem Steuer gesessen war.

Die Staatsanwaltschaft Bozen wertet derzeit noch das Gutachten des Ingenieurs und Mathematikers Antonio Pietrini aus. Es gilt jedoch als sicher, dass die leitende Ermittlerin, Staatsanwältin Daniela Pol, in den nächsten Wochen Anklage gegen Kammerlander erheben wird. Kommt es zu einer Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung, muss der der einstige Vorzeigealpinist mit einer mehrjährigen Haftstrafe rechnen.

Quelle: tagezeitung.it / stol.it / nachrichten.at