"Das Schlimmste ist eingetreten, was passieren kann. Dass bergbegeisterte Menschen unter unserer Führung zu Tode gekommen sind, macht uns alle fassungslos", so Andreas Ermacora, der Präsident des Österreichischen Alpenvereins, in einer ersten Stellungnahme nach Bekanntwerden des Unglücks.
Das Unglück hatte sich am Nachmittag des 01. April gegen 14:30 Uhr auf ca. 3.350 Metern Höhe nahe der Ecrins-Hütte am Col Emile Pic ereignet. Zwei Bergführer und insgesamt neuen Teilnehmer der ÖAV-Projektgruppe "Junge Alpinisten" wurden damals während einer Skidurchquerung von einem 80 m breiten und 250 m langem Schneebrett erfasst und großteils total verschüttet.
Manche der Verunglückten konnten sich teilweise selbst befreien, andere Gruppenmitglieder wurden mit Hilfe von nachkommenden Skitourengehern geborgen. Für drei Alpinisten kam jedoch jede Hilfe zu spät; sie verstarben noch an der Unfallstelle. Ein Schwerverletzter musste zur weiteren Behandlung in die Klinik nach Grenoble gebracht werden. Der junge Tiroler befindet sich momentan noch in der Rehabilitationsphase.
Französische Polizei ermittelte
Bereits einen Tag nach dem Unfall hatten die französischen Behörden die Ermittlungen aufgenommen. Dabei wurde auch überprüft, ob die beiden Bergführer überhaupt berechtigt waren, die Gruppe zu führen.
Andreas Ermacora damals: "Die beiden Bergführer waren im Auftrag des ÖAV unterwegs und sind geprüfte Bergführer nach dem Bergführergesetz. Dies berechtigt sie auch, in allen Mitgliedsländern des internationalen Bergführerverbandes, darunter auch Frankreich, uneingeschränkt als Bergführer tätig zu sein. Diesbezügliche Bestätigungen des nationalen und internationalen Verbandes liegen vor."
Strafverfahren eingestellt
Gut vier Monate nach dem tragischen Zwischenfall teilte der ÖAV nun offiziell mit, dass das Strafverfahren gegen die beiden Bergführer eingestellt wurde. "Der französischen Staatsanwaltschaft zufolge kann ihnen kein fahrlässiges Verhalten angelastet werden", wie es in einer Pressemitteilung des Alpenvereins vom 30. Juli heißt.
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