Nach schwerem Lawinenunglück in der Dauphiné mit drei Toten

Strafverfahren gegen Bergführer eingestellt

Anfang April dieses Jahres waren drei junge Nachwuchsbergsteiger bei einem Lawinenunglück ums Leben gekommen. Jetzt hat die französische Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen zwei Bergführer eingestellt, die die Gruppe der „Jungen Alpinisten“ bei ihrer Skidurchquerung des Ecrins-Massivs begleitet hatten.

Strafverfahren gegen Bergführer eingestellt

"Das Schlimmste ist eingetreten, was passieren kann. Dass bergbegeisterte Menschen unter unserer Führung zu Tode gekommen sind, macht uns alle fassungslos", so Andreas Ermacora, der Präsident des Österreichischen Alpenvereins, in einer ersten Stellungnahme nach Bekanntwerden des Unglücks. 

Manche der Verunglückten konnten sich teilweise selbst befreien, andere Gruppenmitglieder wurden mit Hilfe von nachkommenden Skitourengehern geborgen. Für drei Alpinisten kam jedoch jede Hilfe zu spät; sie verstarben noch an der Unfallstelle. Ein Schwerverletzter musste zur weiteren Behandlung in die Klinik nach Grenoble gebracht werden. Der junge Tiroler befindet sich momentan noch in der Rehabilitationsphase.

Stelle des Lawinenabgangs und Ecrin-Hütte sind markiert.
Stelle des Lawinenabgangs und Ecrin-Hütte sind markiert.
© ÖAV / ALPSTEIN Tourismus GmbH

Französische Polizei ermittelte

Bereits einen Tag nach dem Unfall hatten die französischen Behörden die Ermittlungen aufgenommen. Dabei wurde auch überprüft, ob die beiden Bergführer überhaupt berechtigt waren, die Gruppe zu führen. 

Andreas Ermacora damals: "Die beiden Bergführer waren im Auftrag des ÖAV unterwegs und sind geprüfte Bergführer nach dem Bergführergesetz. Dies berechtigt sie auch, in allen Mitgliedsländern des internationalen Bergführerverbandes, darunter auch Frankreich, uneingeschränkt als Bergführer tätig zu sein. Diesbezügliche Bestätigungen des nationalen und internationalen Verbandes liegen vor."

Strafverfahren eingestellt

Gut vier Monate nach dem tragischen Zwischenfall teilte der ÖAV nun offiziell mit, dass das Strafverfahren gegen die beiden Bergführer eingestellt wurde. "Der französischen Staatsanwaltschaft zufolge kann ihnen kein fahrlässiges Verhalten angelastet werden", wie es in einer Pressemitteilung des Alpenvereins vom 30. Juli heißt.

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