Umweltministerin Scharf gegen Erweiterung

CIPRA: Riedberger Horn und Alpenplan gerettet

Umweltministerin Ulrike Scharf hat den Bau einer Skischaukel am Riedberger Horn im Oberallgäu abgelehnt. Damit geht ein jahrzehntelanges Ringen um den Ausbau des Skigebietes zu Ende. Gleichzeitig ist mit dieser Entscheidung der unversehrte Fortbestand des Alpenplanes mit der Schutzzone C gesichert.

Das Riedberger Horn vom Bolgen aus gesehen.
© Wikipedia / "Knarfzlafp"

Ein Sprecher des Finanzministeriums bestätigte gegenüber dem BR, dass man das Positionspapier aus dem Umweltministerium erhaltenhabe. Nun werde man allerdings noch einmal nachhaken müssen. Erst dann entscheidet das Finanzministerium, ob die von den betroffenen Gemeinden beantragte Genehmigung für den geplanten Liftbau erteilt wird.

Freude bei CIPRA

Nichtsdestotrotz hat schon jetzt die Entscheidung der bayerische Umweltministerin Ulrike Scharf zum Riedberger Horn bei der Alpenschutzkommission CIPRA und ihren Mitgliedsverbänden große Erleichterung ausgelöst - dies teilte CIPRA in einer Pressemitteilung mit. Nach einem monatelangen Abwarten ist nun klar, dass Staatsministerin Scharf zu ihrer bereits im März des Jahres geäußerten Auffassung steht: die geplante Skigebietserweiterung am Riedberger Horn verstößt gegen geltendes Umweltrecht und gegen den bayerischen Alpenplan.

Die Gemeinden Balderschwang und Obermaiselstein hatten im vergangenen Jahr eine Änderung ihrer Flächennutzungsplanung auf den Weg gebracht, die zur wirtschaftlichen Stärkung der Liftanlagen Riederberger Horn und Grasgehren eine Verbindungsbahn und neue Skipisten vorsahen. Dagegen hatte CIPRA Deutschland gemeinsam mit ihren Mitgliedsverbänden detailliert Stellung genommen und nachgewiesen, dass diese Planung fundamentale Gesichtspunkte des Natur- und Bodenschutzes verletzt sowie inhaltliche und formale Mängel enthält, die eine Genehmigung ausschließen. Insbesondere gilt das Riedberger Horn als einer der wichtigsten Quellgebiete für Birkhühner im Allgäu und das geplante Skigebiet würde in einer instabilen Zone liegen, was dem Protokoll Bodenschutz der Alpenkonvention widersprechen würde.

Riedberger Horn gehört zu Schutzzone C

Gleichwohl haben die Gemeinden beim bayerischen Landesentwicklungsministerium beantragt, eine Abweichung vom bayerischen Alpenplan zu genehmigen. Dieser seit 1972 gültige Plan weist das Riedberger Horn der Schutzzone C zu, die technische Erschließungen der geplanten Art ausschließt. Der bayerische Alpenplan gilt auch international als vorbildlich. Eine Abweichung für die Skigebietserweiterung am Riedberger Horn hätte möglicherweise ähnlichen Planungen an anderer Orten der bayerischen Alpen Tür und Tor geöffnet.

Deutschland hat in diesem und im nächsten Jahr den Vorsitz bei der Alpenkonvention, einem internationalen Vertragswerk zur nachhaltigen Entwicklung des Alpenraums. Die nun veröffentlichte Entscheidung von Staatsministerin Ulrike Scharf stärkt nach Auffassung der Umweltverbände die glaubwürdigen Bemühungen der Staaten, Gemeinden und Organisationen, in Zeiten des akuter werdenden Klimawandels die besondere Bedeutung der Alpen zu erkennen und zu schützen.

CIPRA Deutschland hat den betroffenen Gemeinden bereits im Januar 2015 angeboten, diese bei der Entwicklung eines naturnahen Tourismus zu unterstützen. Denn das Riedberger Horn zählt nicht nur als einer der wichtigsten Standorte für die bedrohte Vogelart "Birkhuhn", sondern ist auch für den Winter- und Wandertourismus ein bedeutsames Ziel.

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